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Barrieren abbauen – auch in der Privatwirtschaft

Nachricht von Katrin Werner,

           Foto: © iStockphoto.com/Caboclin

 

„Das Behindertengleichstellungsgesetz verkümmert zu einem Spartengesetz für die Bundesverwaltung“, so brachte es der Sachverständige der LINKEN, Herr Dr. Volker Sieger vom Sozialverband VdK heute bei der Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales auf den Punkt. Zwar sieht das Gesetz Verbesserungen bei der Verpflichtung von Bundesbehörden zu Barrierefreiheit vor, die Privatwirtschaft bleibt jedoch aus dieser Verpflichtung ausgenommen. Die Novellierung des Behindertengleichstellungsrechts sei ohne die Einbeziehung der Privatwirtschaft völlig unzureichend, denn das Leben der Menschen spiele sich nicht in Bundesbehörden ab, so Sieger weiter.

„Wer beispielsweise aufgrund von Barrieren ein Kino, eine Arztpraxis oder ein Restaurant nicht besuchen kann, wird auch mit dem neuen Gesetzesentwurf weiterhin diskriminiert.  Private Anbieter werden nicht eingebunden und folglich nicht sanktioniert. Damit geht das Gesetz an den Lebensrealität der Menschen vorbei“, sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.

Herr Dr. Sieger forderte eine Verpflichtung der Privatwirtschaft zu „angemessenen Vorkehrungen“ zur Schaffung von Barrierefreiheit. „Angemessene Vorkehrungen“ sind Maßnahmen, die geeignet und erforderlich sind, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können. Die Maßnahmen dürfen dabei aber keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung darstellen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen schlug Herr Dr. Sieger eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor.

Auch Prof. Dr. Welti, der für die Evaluierung des alten Behindertengleichstellungsgesetzes zuständig war, unterstrich die Bedeutung der Verpflichtung der Privatwirtschaft. Im Grundgesetz ist in Artikel 3 festgeschrieben: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dies gelte auch für die Privatwirtschaft, sagt Welti.

Die Sachverständige Dr. Elisabeth Fix vom Caritasverband kritisierte zudem die unvollständige Übernahme des Behinderungsbegriffs aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Es sei wichtig, dass hier die „volle und wirksame Teilhabe“ von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben wird. Nur so ist gewährt, dass allen Menschen in allen Lebensbereichen eine tatsächlich wirkmächtige Teilhabe ermöglicht wird.

„Die heutige Anhörung hat noch einmal deutlich gemacht, dass der vorliegende Entwurf weit hinter den Forderungen und Vorstellungen vieler Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände zurückbleibt. Die Bundesregierung ist nun gefordert, hier nachzubessern und insbesondere auch die Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit zu verpflichten. Andere Länder wie beispielsweise Österreich haben vorgemacht, wie es geht“, sagt Katrin Werner.

 

linksfraktion.de, 25. April 2016