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Ausweisungen: Gutachten des Bundestages belegen Rechtswidrigkeit

Nachricht von Ulla Jelpke,

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, sieht sich durch die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes bestätigt.

 

Am Freitag berät der Bundestag in erster Lesung über zwei geplante Asylrechtsänderungen der Bundesregierung, mit deren Hilfe sowohl Asylverfahren beschleunigt als auch straffällig gewordene Migrant*innen schneller und einfacher abgeschoben werden können. Doch gerade das Gesetz zur schnelleren Ausweisung ist vor allem populistisch und geht nicht nur an der Realität, sondern auch an geltendem internationalen und EU-Recht vorbei. Diese Auffassung der Fraktion DIE LINKE wird durch zwei Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bestätigt.

„Das Gutachten macht deutlich: Bei der Ausweisung und Abschiebung von Flüchtlingen infolge von Straftaten gelten völlig zu Recht sehr hohe Hürden“, hält Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, fest und  stellt klar: „Die Pläne zur Ausweisungsverschärfung sind eine gefährliche populistische Täuschung der Öffentlichkeit: In Bezug auf die Ausweisung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen gelten zwingend die entsprechenden internationalen und menschenrechtlichen Abkommen. Deutschland hat hier  gar keinen Handlungsspielraum.“ Von den geplanten Verschärfungen würden vor allem langjährig hier lebende Migrantinnen und Migranten betroffen sein. „Wenn diese straffällig werden, ist das aber ein Problem unserer Gesellschaft und mangelnder Integrationsstrukturen“, sagt Ulla Jelpke.

Die Fraktion DIE LINKE lehnt die Asylrechtsverschärfungen ab.

 

linksfraktion.de, 18. Februar 2016