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Anhörung: Reform des Verbraucherinformationsgesetzes ist »viel zu zahm«

Nachricht von Caren Lay,

Am 9. November 2011 fand eine Anhörung im Bundestag zur Reform des Verbraucherinformationsgesetzes statt. Die Anhörung wurde von der Opposition beantragt, da die Praxis-Erfahrungen mit dem 2008 eingeführten Gesetz große Defizite offenbart haben. So wartet die Verbraucherorganisation Foodwatch ergebnislos seit drei Jahren auf Informationen der Behörden zur Uranbelastung im Mineralwasser.

Grundsätzlich begrüßt die Mehrheit der Sachverständigen die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes. Die Ausweitung der Informationsrechte auf Produkte wie Kinderspielzeug und technische Geräte sei ein richtiger Schritt. Erfreulich sei auch, dass von Unternehmen geltend gemachte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht mehr per se zur Ablehnung der Anfrage führen. Auch die neue Fristenregelung könne zu schnelleren Auskünften führen.

Dennoch erfuhr der Gesetzentwurf viel Kritik. Er erfülle nicht das Versprechen der Bundesregierung, die sie in Folge des Dioxinskandals 2011 gegeben hat, die Bevölkerung künftig umfassend und schnell zu informieren.

Die Mehrheit der Sachverständigen beurteilt den Gesetzentwurf als „viel zu zahm“. Der Regierungsentwurf erfülle die Anforderungen eines zeitgemäßen Verbraucherinformationsrechts nicht. Man brauche endlich auch in Deutschland eine demokratische Informationskultur statt amtlicher Geheimniskrämerei.

Scharf kritisiert wurde die fehlende Ausweitung auf Dienstleistungen wie Energie und Telekommunikation; vor allem aber das fehlende Informationsrecht über Finanzprodukte. Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben deutlich gezeigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher besonders hier großen Informationsbedarf haben.

Die Frage von Caren Lay, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, „ob sie die Forderung der Fraktion DIE LINKE nach einem direkten Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen befürworten“ bejahten die Verbraucherverbände, DGB und der Vertreter des Landes Nordrhein-Westfalen. Es gebe viele Informationen, wie soziale und ökologische Standards in der Produktionskette, die Behörden nicht haben, die aber für Konsumenten für ihre Kaufentscheidung wichtig sind.

Auf Unverständnis bei den Sachverständigen stieß die Regelung, dass Anfragen abgelehnt werden können, wenn die Behörden dadurch zu sehr belastet würden. Die Regelung und mögliche hohe Kosten richten sich vorrangig gegen Anfragen von Verbraucherverbänden, Nichtregierungs-organisationen oder Journalisten. Das sei demokratisch sehr fragwürdig.

Leider müssen auch Gammelfleischskandale weiterhin nicht unverzüglich veröffentlicht werden. Voraussetzung dafür wäre, dass Behörden ein Bußgeld von wenigsten 350 € verhängen würden. Diese Beurteilung komme einerseits zu spät. Andererseits wird eine solche Summe höchst selten verhängt. Und auch auf die Hygiene-Ampel für Restaurants müssen die Bürgerinnen und Bürger weiter warten.