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Alles, was (un)recht ist am Arbeitsplatz

Periodika,

Christine Lüders, die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, über dumme Sprüche und ungleiche Bezahlung.

In welchen offenen oder versteckten Formen zeigt sich Sexismus im Arbeitsalltag?

Christine Lüders: Das können dumme Sprüche im Büro sein, das kann physische Belästigung sein, aber auch der Ausschluss von Frauen, wenn es um die Karriere geht. Ganz egal in welcher Form: Sexismus hat immer die gleichen Folgen – da werden Rollen und Strukturen gefestigt, in denen Frauen das Nachsehen haben. Damit muss Schluss sein.

Wie können Sie helfen, wenn sich etwa eine betroffene Frau an Sie wendet?

Diskriminierung ist in Deutschland verboten, dazu zählt auch sexuelle Belästigung oder ganz allgemein eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz spricht hier konkret von »unerwünschten und würdeverletzenden Handlungen mit sexuellem Bezug«. Wir als Antidiskriminierungsstelle des Bundes bieten eine juristische Erstberatung an. Das heißt, wir schätzen einen Fall ein und empfehlen weitere Schritte. Auf Wunsch können wir uns auch um eine Einigung bemühen, etwa indem wir den Arbeitgeber anschreiben.

DIE LINKE fordert zur Durchsetzung des Antidiskriminierungsrechts ein echtes Verbandsklagerecht – wie stehen Sie dazu?

Ein Verbandsklagerecht ist dringend nötig, damit Betroffene in Fällen von Diskriminierung den Weg vor Gericht nicht allein gehen müssen. In anderen Bereichen wie dem Verbraucherschutz gibt es hier längst vergleichbare Möglichkeiten. Im Sommer haben wir eine Evaluation des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vorgelegt. Die Autorinnen und Autoren machen einen sehr guten Vorschlag: Entsprechend qualifizierte Antidiskriminierungsverbände sollen die Möglichkeit zu einer Prozessstandschaft und ein Verbandsklagerecht erhalten. Die Antidiskriminierungsstelle selbst könnte ein sogenanntes altruistisches Klagerecht bekommen. Das bedeutet, in Fällen von grundlegender Bedeutung könnte sie tätig werden.

In welchem Fall würden Sie als Behördenleiterin gerne einmal klagen?

Oh, da gehen uns die Themen sicher nicht aus. (lacht) Ob es nun um ungleiche Bezahlung von Frauen geht, um Racial Profiling, um den Ausschluss von Menschen mit Behinderung oder von Geflüchteten um Möglichkeiten der Teilhabe oder die immer noch nicht vollständige rechtliche Gleichstellung Homosexueller – wir haben in Deutschland in puncto Diskriminierung noch einige Baustellen.

Frauen werden in Deutschland um 21 Prozent schlechter bezahlt als Männer. Der größte Teil dieser Lücke ist individuell »erklärbar«. Liegt damit keine Diskriminierung vor?

Einspruch! Erklärbarkeit bedeutet doch nicht, dass hier kein Diskriminierungspotenzial besteht. Nehmen Sie zum Beispiel die ungleiche Bewertung von typischen Frauen- und Männerberufen. Hier reicht es nicht zu sagen, sucht euch halt einen anderen Beruf, hier geht es um tiefgreifende Ungerechtigkeiten. Auch darf Teilzeitarbeit kein Vorwand sein, Frauen schlechter zu bezahlen, oder die Elternzeit, sie von weiteren Karriereschritten auszuschließen. Genau das kommt aber immer wieder vor.

Könnte ein Verbandsklagerecht auch für die Durchsetzung einer fairen Bezahlung unabhängig vom Geschlecht helfen?

Klar. Wenn Verbände, Gewerkschaften und andere stellvertretend für betroffene Frauen vor Gericht ziehen, dann stärkt das auch ihre Position. Vermutlich würden dann auch mehr Frauen ermutigt, ihre Rechte durchzusetzen. Und es würde deutlich, dass es sich hier nicht um ein individuelles, sondern ein grundsätzliches Problem handelt.

Frau Lüders, im nächsten Jahr endet Ihre Amtszeit als Bundesbeauftragte. Worauf sind Sie persönlich besonders stolz?

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat in meiner Zeit einiges erfolgreich angestoßen, worauf ich gemeinsam mit meinem Team sehr stolz bin. Zuletzt war es die »Geburtshilfe« für die Rehabilitierung der Opfer des Paragrafen 175 Strafgesetzbuch. Ohne das von uns in Auftrag gegebene verfassungsrechtliche Gutachten hätte es hier wohl nicht so schnell Bewegung gegeben. Ein anderes Beispiel war das Pilotprojekt zu den anonymisierten Bewerbungsverfahren, das deutschlandweit große Beachtung fand und mittlerweile viele Nachahmer hat. Durch solche Projekte haben wir es geschafft, das Thema Diskriminierung auf die öffentliche Agenda zu setzen, Probleme anzusprechen und auch noch Lösungswege vorzuschlagen.

Das Gespräch führte Geraldine Carrara

Zahlen und Fakten:

  • Die Lohnlücke beim Bruttostundenlohn zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland 21 Prozent (EU: 16 Prozent)
  • Etwa die Hälfte der Frauen arbeitet in Teilzeit. Im Schnitt sind das 19 Stunden, sie würden aber lieber 32 Stunden arbeiten.
  • Laut Statistischem Bundesamt arbeitete Im Jahr 2015 nur 9 Prozent der erwerbsfähigen Männer zwischen 20 und 64 Jahren in Teilzeit. Damit ist Deutschland im europäischen Vergleich an achter Stelle. Spitzenreiter sind die Niederlande mit 22 Prozent, gefolgt von Schweden und Dänemark mit je 12 Prozent.
  • 79 Prozent der 160 größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland haben kein einziges weibliches Vorstandsmitglied.
  • 19 Prozent der Frauen gaben in einer repräsentativen Studie an, am Arbeitsplatz gegen ihren Willen sexuell berührt worden zu sein.