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Alles spricht für eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten!

Nachricht von Frank Tempel,

Auf Antrag der Fraktion DIE LINKE fand am Montag eine Anhörung des Innenausschusses zur Kennzeichnungspflicht für Polizisten und zur Begrenzung von des Einsatzes von Pfefferspray statt. Im Vorfeld hatten sich neben den Regierungsfraktionen auch die Polizeigewerkschaften klar gegen das Ansinnen der LINKEN ausgesprochen. In der Anhörung sollten nun die Argument auf den Tisch. Die von Bürgerrechtsgruppen und Amnesty International seit langem geforderte Kennzeichnungspflicht soll die Identifizierbarkeit von Polizisten insbesondere in geschlossen Einheiten ermöglichen, die in rechtsmissbräuchlicher Weise Gewalt anwenden. Oft werden Anzeigen eingestellt, da die möglichen Täter nicht ermittelt werden können.

Die Koalitionsfraktionen und die Polizeigewerkschaften befürchten nun, dass eine Kennzeichnung die Identität von Polizisten für jedermann offenlege und diese als auch ihre Familien Ziel von Drohungen und Gewalt werden könnten.  Allerdings bemühten deren Vertreter in der Anhörung immer ein angeblich gefordertes Namensschild. Eine ausschließliche Kennzeichnung per Namensschild fordert aber keine der Oppositionsfraktionen. Es ging immer um das Modell einer Kennzeichnung mittels einer einprägsamen Nummernkombination und der freiwilligen Möglichkeit ein Namensschild zu tragen.

Frank Tempel, Mitglied des Innenausschusses, verwies auf den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE nach einer Kennzeichnung analog zum Autokennzeichen, mit Landeskürzel, Kürzel für die Dienststelle und personenbezogener Zahl: »Wenn diese Zahlenkombination unter Richtervorbehalt gestellt wird, gibt es keine Möglichkeit des Missbrauchs!« Außer einer generellen Ablehnung hatte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Bernhard Witthaut dem nichts entgegenzusetzen. Hintergrund dieser pauschalen Ablehnung: Die Bundespolizistinnen und -polizisten klagen seit langen über unzureichende Arbeitsbedingungen, überbordende Bürokratie, Beförderungsstau und unangemessene Bezahlung. Jede weitere „Misstrauensäußerung der Politik gegen die Polizei“  wird als Angriff empfunden. Bizarr ist dabei, dass mit den Regierungsparteien die Verursacher der Zustände zur Solidarität mit der Polizei aufrufen. Dass sich die Gewerkschaften vor diesen Karren spannen lassen, ist wiederum enttäuschend. Die Kennzeichnung ist durchaus auch im Interesse der Polizisten, denn sie schützt vor pauschalen Anklagen.

Der Sachverständige Prof. Dr. Rafael Behr forderte neben der Kennzeichnung auch eine unabhängige Monitoringstelle, um eine Beschwerdemöglichkeit für Bürgerinnen und Bürger als auch für Polizistinnen und Polizisten zu schaffen. Sie würde im Verbund mit der Kennzeichnung zu einer deutlich größeren Transparenz und Rechtssicherheit führen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Reduzierung des Einsatzes von Pfefferspray wurde auf Grund der Kürze der Zeit nur am Rande behandelt. Da sich die Sachverständigen offenbar nicht differenziert mit dem Antrag auseinandergesetzt hatten, lehnten sie ihn pauschal ab, mit der Ausnahme des Vertreters von Amnesty International, Joachim Rahman. Das Ziel des Antrags ist nicht, der Polizei ein Mittel gegen Gewalttäter aus der Hand zu nehmen, sondern den Einsatz auf eben diese Gruppe einzugrenzen.