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Abwägbare Würde des Menschen?

Im Wortlaut von Monika Knoche,

Das Bundesverfassungsgericht trifft mit seinem Urteil über die Klagen gegen den EU-Vertrag von Lissabon am kommenden Dienstag eine weit reichende Entscheidung. Werden die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber vor der Ratifizierung des Vertragswerks Auflagen machen? Kippt gar der Vertrag? Oder wird etwa in Deutschland der Gang nach Karlsruhe zur Wahrung unveräußerlicher Garantien des Menschenrechtes eingeschränkt?

Anders als das höchste deutsche Gericht nimmt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Fragen der Unantastbarkeit der Menschenwürde Bezug auf die Grundrechtecharta der EU. Diese lässt Eingriffe in den Schutz des Lebens und eine Höherbewertung von Fremdinteressen am Menschen zu. Sie macht die Menschenwürde abwägbar. Strikte Tabus und die Begrenzung der Freiheit zum Schutz der Menschenwürde fehlen in der Charta. Die Menschenrechte - auch die sozialen - müssen aber auch künftig vor Drittinteressen und dem freien Wettbewerb geschützt werden!

Menschenwürde, Demokratie und Frieden - die Verteidigung der besten Werte der deutschen Verfassung ist unser Klagegrund. Das demokratische und rechtsstaatliche Prinzip der Gewaltenteilung steht mit dem Vertrag von Lissabon zur Disposition. So könnte künftig die EU-Kommission zu einem sich selbst ermächtigenden Gesetzgeber werden, der weder durch nationale Parlamente noch durch das EU-Parlament ausreichend legitimiert und kontrolliert werden kann. Die Kommission könnte sich Regelungsbereiche aneignen - zum Beispiel Privatisierung und Deregulierung im Gesundheitswesen -, ohne den Vertrag neu zu verhandeln. Ohnehin steht heute schon für die EU, wie EuGH-Urteile zeigen, der freie Wettbewerb höher als etwa das Streikrecht oder die tariftreue Bezahlung bei öffentlich ausgeschriebenen Projekten.

Es war die rot-grüne Bundesregierung, die eine EU als »wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsstandort der Welt« propagierte und den EU-Verfassungsprozess in Gang setzte, als dessen Ergebnis man nun im EU-Vertrag von Lissabon die Festschreibung der neoliberalen Wirtschaftsordnung wiederfindet. Das in der deutschen Verfassung verankerte Recht, die Wirtschaftsordnung nach dem Votum der Wählerinnen und Wähler frei gestalten zu können, um Demokratisierung, Ökologisierung und Sozialbindung zu realisieren, würde so geschleift.

Dieser Vertrag sieht eine Aufrüstungsverpflichtung und weltweit agierende militärische Eingreifgruppen vor. Ohne UN-Mandat sollen künftig europäische Truppen Ressourcenzugänge, Terrorbekämpfung und Krisenbewältigung durchführen. Über Art, Umfang und Dauer entscheidet der EU-Ministerrat, nicht das deutsche Parlament. Hierin liegt friedenspolitisch die größte Gefahr. Verfassungsrelevant ist, wie die als zwingend erachtete »Parlamentsarmee« erhalten bleibt.
Wenn aktuell auf der politischen Ebene Irland mit einem Zusatzprotokoll dessen militärische Neutralität zugestanden wird und allen anderen Mitgliedsstaaten dieses »Sonderrecht« zur Ratifizierung vorgelegt wird, ist zu fragen: Hat man dann überhaupt noch einen einheitlichen EU-Vertrag? Veränderungen sind also doch möglich! Lässt das Bundesverfassungsgericht es zu, dass die Bundesregierung und die Parlamentsmehrheit sich von einer verfassungskonformen Ausgestaltung des Vertrages selbst suspendieren?

Wir als LINKE haben die Hoffnung, dass am Dienstag der Weg gewiesen wird, wie man zu einer verfassungstreuen Europäischen Integration kommen kann.

Von Monika Knoche

Neues Deutschland, 27. Juni 2009