Zum Hauptinhalt springen

17 Anträge zur Rentenüberleitung Ost: Die Bundesregierung ist am Zug

Interview der Woche von Martina Bunge,

Höchstwahrscheinlich in dieser Woche, am 28. Mai, werden 17 Anträge der LINKEN zur Rentenüberleitung abschließend im Bundestag behandelt. Worum geht es dabei?

Nach 1990 wurde die DDR-Alterssicherungssysteme in das bundesrepublikanische Rentensystem überführt. Das war einerseits eine zu achtende Leistung. Aber die Überführung allein in die Rente zu bundesdeutschen Bedingungen brachte zahlreiche Regelungen, die ungerecht und diskriminierend sind und auch bis heute soziale Härten hervorbringen. Auf solche Fälle beziehen sich unsere Anträge.

Es heißt gelegentlich, die LINKE würde sich vor allem für die ehemalige Elite der DDR stark machen...

Ein Blick in unsere Anträge zeigt, dass wir die Belange ganz verschiedener Betroffener ansprechen. So geht es um Beschäftige im Gesundheitssystem, um Geschiedene aber auch um Beschäftigte von Bahn und Post, um Balletttänzerinnen und Balletttänzer ebenso wie um Bergleute der Carbochemie, um die Lehrerschaft, alle Intelligenzlerinnen und Intelligenzler und nicht zuletzt um Staatsangestellte und die sogenannten bewaffneten Organe..

Wie sehen die Benachteiligungen konkret aus?

Nehmen wir die Beschäftigten des Gesundheits- und Sozialwesens. Sie haben viel gearbeitet und wenig verdient. Als Ausgleich wurde ihnen ein besonderer Steigerungsbetrag von 1,5 bei der Rentenberechnung zugesagt. Mit dem neuen Recht wurde diese Zusage gestrichen.

Oder die Professorinnen und Professoren, die nach der Wende weiter arbeiten durften. Sie stehen schlechter da, als diejenigen, die 1990 bereits im Ruhestand waren. Aber wirklich überführt wurden die Ansprüche von keiner Altersgruppe, im Gegenteil: sie wurden größtenteils liquidiert.

Oder die Ingenieure. Für deren Altersversorgung spielen der Stichtag 30. Juni 1990 und der Betriebsstatus eine zentrale Rolle. Langjährig Beschäftigten wird vorgeworfen, am 30. Juni 1990 nicht mehr in einem VEB, sondern in einer „leeren Hülle“ gearbeitet zu haben, so beispielsweise bei Carl Zeiss Jena.

Welche Ursachen haben solche Fehlentscheidungen und Diskriminierungen?

Erstens taten die Verantwortlichen in Wendezeiten so, als sei die Rentenberechnung der DDR über einen Leisten erfolgt. Dabei war das System der Altersversorgung ähnlich differenziert wie das der Bundesrepublik. Zweitens wurde die Rentenüberführung mit der Geschichtsaufarbeitung vermengt. Fast jeder, der eine besondere Altersversorgung hatte, galt erst einmal als Privilegierter. Bei bestimmten Funktionen und bei den ehemals Beschäftigten des MfS insgesamt griff man willkürlich in die Rentenformel ein. Eindeutig wurde die Wertneutralität des Rentenrechts verletzt.

Schließlich ignorierte man den wesentlichen Unterschied zwischen West- und Ostrentenberechnung: Im Westen ist die Höhe der Einkünfte entscheidend. Im Osten kam es vor allem auf die Versicherungszeiten an. Das waren sowohl Zeiten, in denen die Menschen in Arbeit standen, aber auch zuerkannte Zeiten, zum Beispiel für Frauen, die Angehörige gepflegt haben. Alle, die solche Zeiten zuerkannt bekamen, haben heute eine Lücke.

Die PDS und nun DIE LINKE hat sich immer wieder für Betroffene stark gemacht, bislang ohne jeden Erfolg im Parlament. Auch dieses mal alles umsonst?

Nein. Die anderen Fraktionen räumen inzwischen ein, dass es Probleme gibt und zumindest partiell Handlungsbedarf. Es war auch ein Novum, dass im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine Anhörung eigens zur Rentenüberleitung stattgefunden hat. Dort wurde vor allem heraufbeschworen, dass es zu einer Besserstellung der Ostdeutschen gegenüber den Westdeutschen kommen könnte.

Aber die Alterseinkommen verschiedener Berufsgruppen Ost liegen noch weit unter denen im Westen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhalten höchstens 50 Prozent der Alterseinkünfte West. Krankenschwestern erreichen momentan 68 Prozent. Selbst wenn ihnen der besondere Steigerungssatz zuerkannt würde, lägen sie noch unter den vergleichbaren Westrenten. Also alles kein Hinderungsgrund, etwas zu tun.

Ihre Fraktion hat gefordert, über jeden Antrag einzeln abstimmen zu lassen. Warum diese Prozedur? Eine Retourkutsche für die anderen Fraktionen?

Wir wollen den anderen damit eine Brücke bauen. Wer nichts für Polizisten tun möchte oder für ehemalige Beschäftigte der Parteien, zum Beispiel der CDU, der kann aber beispielweise zugunsten der Geschiedenen stimmen, die um einen Versorgungsausgleich kämpfen.

Ein Interesse an der Dokumentation des Abstimmungsergebnisses haben vor allem die Betroffenen. Sie erwarten dringend eine Anerkennung ihrer Lebensleistung. Viele wenden sich immer wieder an uns und auch die anderen Fraktionen. Mit etlichen von ihnen haben wir auch unsere Anträge erarbeitet.

Leider ist meine Hoffnung nicht aufgegangen, dass die Regierenden, also Union und SPD, endlich selbst aktiv werden. Dabei hatte die Kanzlerin bei den Betroffenen große Hoffnungen geweckt, als sie davon sprach, in dieser Wahlperiode noch verbliebene Einigungsprobleme sich auflisten zu lassen und lösen zu wollen. Die neue Bundesregierung, welcher Couleur auch immer, muss fast 20 Jahre nach Herstellung der Einheit endlich handeln. Und die Wählerinnen und Wähler sollten genau prüfen, wer hinter ihrer berechtigten Forderung nach Anerkennung der Lebensleistung steht.

www.linksfraktion.de, 25. Mai 2009