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Wechselmodell

Themenpapiere der Fraktion

Wenn Paare mit Kindern sich trennen, kommt es immer zu der Frage, wie beide Elternteile weiterhin die Sorge für die gemeinsamen Kinder tragen wollen. Die Mehrzahl der Familien einigt sich selbstständig auf ein Betreuungsmodell. Eine Minderheit der Fälle ist so strittig, dass sie vor Gericht landen. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Betreuungsmodellen, zwischen denen sich Eltern entscheiden können. Behält das Kind seinen üblichen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil, so spricht man vom Residenzmodell. Bleibt das Kind in einer Wohnung und die Elternteile suchen diese abwechselnd auf, spricht man meistens vom Nestmodell. Wechselt das Kind in regelmäßigen Abständen zwischen den Betreuungen der beiden Elternteile und teilen sich beide Eltern die Betreuung etwa hälftig, so ist dies als Wechselmodell bekannt.

Seit einigen Jahren wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob im Falle einer Trennung von Eltern die Festschreibung des sogenannten Wechselmodells als Regelfall sinnvoll wäre.

Wie sich das Wechselmodell auf das Wohl des Kindes auswirkt, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Das Alter des Kindes spielt eine zentrale Rolle für das Gelingen des Wechselmodells. Gerade jüngere Kinder erleben wiederholte Trennungen und Wechsel der Betreuungspersonen als stressvoll. Umstände, unter denen das Wechselmodell aus Kindesperspektive regelmäßig kritisch zu betrachten ist, sind konflikthafte Situationen und insbesondere häusliche Gewalt sowie fehlende oder unzureichende Kommunikation zwischen den Elternteilen. Entscheidend ist auch die sichere Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen. Eine Rolle spielt auch die partnerschaftliche Aufteilung der Sorge- und Erziehungsarbeit vor der Trennung. Voraussetzung ist auch die räumliche Nähe der Haushalte der Eltern. Darüber hinaus ist ebenso entscheidend, dass beide Elternteile eine gemeinsame Vorstellung von Erziehungsgestaltung haben.

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Wechselmodell prinzipiell oder in der Regel dem Kindeswohl am besten entspricht. Jede Familie und jede Trennung sind Einzelfälle, dementsprechend müssen diese auch als solche betrachtet werden. Es gibt kein Umgangsmodell, das dem Kindeswohl am ehesten entspricht. Bevor ein Konflikt vor Gericht landet, sollten Eltern versuchen mit Hilfe von Beratung und Mediation eine gemeinsame passende Lösung zu finden.

Daher fordern wir:

  • Kein Betreuungsmodell als gesetzliches Leitbild festzuschreiben. Sorgerechtsentscheidungen sind immer als Einzelfälle zu betrachten.
  • Länder und Kommunen in die Lage zu versetzen, eine bedarfsgerechte personelle und sachliche Ausstattung von Jugendämtern sicherzustellen, die Familien in ihrer selbstbestimmten Entscheidungsfindung unterstützen, sie bei der Umsetzung weiter begleiten und bei grundlegenden Erziehungsaufgaben beratend zur Seite stehen. Dies gilt insbesondere für psychologisches Personal sowie Mediatorinnen und Mediatoren;
  • Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, so dass Familien von Anfang an die Erziehungsarbeit partnerschaftlich aufteilen können.  
  • Ein langfristiges Programm zur Schulung und Sensibilisierung von Richterinnen und Richtern, Gerichtspflegerinnen und Gerichtspflegern sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter im Hinblick auf eine kindgerechte Gestaltung des Gerichtsverfahrens, den Umgang mit und die Befragung von Kindern insbesondere in Trennungssituationen aufzulegen sowie entsprechende Fachkenntnisse als Voraussetzung für die Tätigkeit als Familienrichterin oder Familienrichter gesetzlich festzuschreiben.

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