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Wahlrecht

Themenpapiere der Fraktion

Das Recht zu Wählen ist ein zentrales Bürger:innenrecht in der Demokratie. Mit der Entscheidung für unterschiedliche Programme und Personen können die Bürgerinnen und Bürger Einfluss darauf nehmen, welche Ausrichtung eine Regierung hat und welche Gesetze gemacht werden.

Doch leider können längst nicht alle Menschen in Deutschland wählen. Damit wird ein wesentliches Prinzip der Demokratie verletzt: dass alle, die von Entscheidungen betroffen sind, auch auf sie Einfluss nehmen können. Das betrifft in erster Linie Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, selbst wenn sie schon lange in Deutschland leben und hier ihren Lebensmittelpunkt haben. Nur EU-Bürgerinnen dürfen auf kommunaler Ebene wählen, wenn sie seit fünf Jahren in Deutschland leben. Wir wollen dieses Prinzip auf alle ausdehnen, und es soll für alle Wahlen gelten.

Daneben kann in Deutschland nur wählen, wer 18 Jahre alt ist. Dadurch sind Jugendliche vom Wahlrecht ausgeschlossen, obwohl sich viele von ihnen politisch interessieren und politisch Position beziehen. Wir wollen in einem ersten Schritt das Wahlalter auf 16 Jahre absenken. 16-Jährige treffen bereits Entscheidungen mit großer Bedeutung für ihr Leben – zum Beispiel, wenn sie sich für einen Ausbildungsberuf entscheiden oder das Abitur machen wollen. Warum sollten sie also nicht auch diejenigen wählen dürfen, die über Bildungsfragen entscheiden?


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