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Solidarpakt II

Themenpapiere der Fraktion

Zur Bedeutung des Solidarpaktes II im System der föderalen Finanzbeziehungen

Der Solidarpakt ist der Oberbegriff für ein Paket von Maßnahmen für finanzielle Transferzahlungen an die fünf ostdeutschen Bundesländer und Berlin, die Übernahme eines Teils der Altschulden der DDR-Unternehmen.

Der Solidarpakt I, der eine Laufzeit von 1995 bis 2004 und ein Volumen von 206 Mrd. Euro hatte, umfasste folgende Maßnahmen:

Die fünf ostdeutschen Bundesländer und Berlin erhalten für zehn Jahre zusammen Transferzahlung des Bundes in Höhe von jährlich 20,6 Mrd. DM. Für die Schulden der Treuhandanstalt und des Kreditabwicklungsfonds sowie Teile der alten Schulden der kommunalen Wohnungswirtschaft wird der Erblastentilgungsfonds eingeführt. Bereits der Solidarpakt I enthielt keineswegs Vorteile für den Osten und Belastungen für den Westen. So wurde der Anteil der der Bundesländer an der Umsatzsteuer wird von 37% auf 44% erhöht. Für finanzschwache Bundesländer wurden die Fehlbetrags-Bundesergänzungszuweisungen eingeführt. Damit soll die finanzielle Leistungskraft eines Bundeslandes auf 99,5 Prozent des Bundesdurchschnitts angehoben werden. Mit der Einführung der Gewerbesteuerumlage werden vor allem die finanzstarken Kommunen des Westens stärker an der Finanzierung der Einheit beteiligt.

Nachdem sich abzeichnete, dass der Solidarpakt I sein Ziel, die Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen zwischen Ost und West verfehlt hat, bekräftigte der Deutsche Bundestag 2004 in einer Entschließung, der auch die damalige PDS-Fraktion zugestimmt hat. In ihr heißt es: Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, gleichwertige wirtschaftliche und soziale Lebensverhältnisse in Ost und West zu schaffen und die innere Einheit zu vollenden. Es ist eine gemeinsames Anliegen, den Aufbau Ost auf eine langfristige Grundlage zu stellen. Aufgabe Der Solidarpakt II ist das Rückgrat für die Finanzausstattung der ostdeutschen Länder. Mit ihm sollen die teilungsbedingten Sonderlasten der ostdeutschen Länder … innerhalb einer Generation abgebaut werden.“[1]

Der Solidarpakt II, der eine Laufzeit von 2005 bis 2019 und ein Volumen von 156,3 Mrd. Euro hat, umfasste folgende Maßnahmen:[2]

Im Korb I stellt der Bund den ostdeutschen Ländern zum Abbau der Infrastrukturlücke sowie zum Ausgleich der unterproportionalen kommunalen Finanzkraft für weitere 15 Jahre Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen von insgesamt 105 Milliarden Euro zur Verfügung.[3] Die Mittel knüpfen nahtlos an das Leistungsniveau des Jahres 2004 an. Eine deutlichere Verringerung setzt erst im Jahr 2009 ein. Im Korb II hat sich der Bund darüber hinaus verpflichtet, von 2005 bis 2019 als Zielgröße weitere rund 51 Milliarden Euro in Form von überproportionalen Mitteln aus dem Bundeshaushalt für den Aufbau Ost bereitzustellen.

DIE LINKE. tritt für den Erhalt der Solidarpaktmittel, als eine unverzichtbare Finanzierungsgrundlage für die ostdeutschen Bundesländer ein. Die gegenwärtige Debatte um eine vorzeitige Reduzierung, die mit der prekären Lage westdeutscher Kommunen begründet wird greift zu kurz. Es ist nicht statthaft, die ostdeutschen Bundesländer für die Finanzmisere westdeutscher Kommunen verantwortlich zu machen. Sie haben weder die erheblichen Steuerausfälle, die im Gefolge der rotgrünen Steuerreform v.a. in den Jahren 2002 bis 2004 eintraten zu verantworten, noch den Investitionsstau, der sich in Kita, Schulen und Jugendeinrichtungen besonders bemerkbar macht. Zudem wird verkannt, dass die ostdeutschen Bundesländer milliardenschwere Transfers für den Bundeshaushalt leisten. Das betrifft z.B. die Gewerbesteuerumlage sowie Anteil am Solidaritätszuschlag.

[1] Deutscher Bundestag, 14. Wahlperiode: Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 14/5951, 14/5971, 14/6533 - Entwurf eines Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG -), Drucksache 14/6577 vom 4. Juli 2001

[2] http://www.bmvbs.de/-,1663/knoten.htm

[3] In den Jahren 2005 - 2008 jeweils über 10 Mrd. €, ab 2009 vermindert sich der Betrag auf ca. 9.5 Mrd. € ; 2019 soll mit 2,1 Mrd. Euro die letzte Rate gezahlt werden. Verteilungsschlüssel: Berlin ca. 19 %, Sachsen ca. 26,1 %, Sachsen-Anhalt ca. 15,7 %, Brandenburg ca. 14,3 %, MVP ca. 10,5 %, Thüringen ca. 14, 3 %.