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Solidaritätszuschlag

Themenpapiere der Fraktion

Der Solidaritätszuschlag, verkürzt auch Soli genannt, wurde 1991 als Ergänzungsabgabe zur Körperschaftssteuer und zur Einkommensteuer eingeführt. Der Zuschlagsatz beträgt derzeit 5,5 Prozent. Niedrige Einkommen sind vom Solidaritätszuschlag ganz oder teilweise befreit. Da der Zuschlagsatz auf den Steuerbetrag angewendet wird, steigt die Belastung durch den Solidaritätszuschlag mit der Einkommenshöhe. Er wirkt daher durchaus im Sinne einer höheren Besteuerung der hohen Einkommen. Die Bundesregierung hat damit 2012 rund 13 Milliarden Euro eingenommen. Eigentlich dienen Ergänzungsabgaben nur der Deckung kurzfristigen Finanzbedarfs. Doch der Solidaritätszuschlag ist mittlerweile zu einer Dauerabgabe geworden.

Ein verbreitetes Missverständnis ist die Auffassung, der Solidaritätszuschlag sei eine Sondersteuer, die der Westen für den Aufbau Ost bezahlen muss. Dabei wird oft außer Acht gelassen, dass der Osten den Solidaritätszuschlag ebenfalls zahlt. Auch werden die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag nicht zur Finanzierung von Ausgaben in Ostdeutschland verwendet. Er hat mit dem Solidarpakt, also den Transferleistungen an die ostdeutschen Länder, nichts zu tun. Stattdessen fließt er ohne Zweckbindung in den Bundeshaushalt und zwar ausschließlich in diesen. Länder und Kommunen sind an den Einnahmen nicht beteiligt. Daher ist die Behauptung, der Solidaritätszuschlag diene dem Aufbau Ost, eine Mogelpackung. Tatsächlich wird er aus „Solidarität“ mit dem Bundeshaushalt erhoben.

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für ein gerechtes Steuersystem ein. Wir wollen Vermögenseinkommen, große Erbschaften und Finanzgeschäfte wesentlich stärker belasten als bisher. Dadurch erhält der Bund zusätzliche Einnahmen, und der Solidaritätszuschlag kann schrittweise gesenkt werden. Auf diese Weise wollen wir soziale Gerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse in der ganzen Bundesrepublik herstellen.

 

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