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Seniorenpolitik

Themenpapiere der Fraktion

Die Grundsätze einer fortschrittlichen und sozialen Seniorenpolitik - Schutz der Menschenwürde, Recht auf Selbstbestimmung und Verbot von Diskriminierungen - sind im Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG), in den verbindlichen Richtlinien der Europäischen Union sowie in zahlreichen Erklärungen von Seniorenverbänden festgeschrieben. Für die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag sind diese Grundsätze nicht verhandelbar. Sie müssen für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen gelten. Selbstbestimmtes Altern in Würde ist für die Fraktion DIE LINKE. ein unveräußerliches Menschenrecht.

Faktisch stehen aber für viele, insbesondere für ältere Menschen, die von staatlichen Leistungen abhängig sind, diese Grundsätze nur auf dem Papier. Um ihnen Geltung zu verschaffen, ist aus Sicht der Fraktion DIE LINKE. ein Umdenken dringend erforderlich. Veränderte Leistungsfähigkeiten gehören zum menschlichen Leben und dürfen nicht als Belastung für die Sozialversicherungssysteme dargestellt werden. Alter ist ein Lebensabschnitt mit eigenständigen Bedürfnissen, Ansprüchen, Vorstellungen und Erlebnismöglichkeiten.

Die Gruppe der Seniorinnen und Senioren ist ebenso heterogen wie in anderen Lebensphasen. Berücksichtigt werden müssen persönliche Biografien, der sozioökonomische Status, Bildung, Kultur und Migrationshintergrund, Gesundheitszustand, Behinderungen, Geschlechtszugehörigkeit, sexuelle Orientierung, das Wohnen im Familienverbund oder als Single, in der Stadt oder auf dem Land, der Ausbau von Kontakten sowie unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen. Seniorenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die kreativer Lösung bedarf. Dabei sind ältere Menschen in allen sie tangierenden Lebensbereichen als Expertinnen und Experten in eigener Sache einzubeziehen.

Durch die Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass Seniorinnen und Senioren in vielerlei Hinsicht unsere Unterstützung benötigen. Nicht nur gehören sie zu der größten Risikogruppen, auch hatte die Pandemie direkte Auswirkungen auf die Teilhabe von Seniorinnen und Senioren. Viele Seniorinnen und Senioren haben sich in ihre Wohnungen zurückgezogen und ihre sozialen Kontakte eingeschränkt. Besonders jetzt ist es wichtig, dass Maßnahmen getroffen werden um zu verhindern, dass Einsamkeit im Alter ein Dauerzustand wird. Ältere Menschen haben ein Recht auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Einsamkeit im Alter kann gesundheitliche Auswirkungen auf Seniorinnen und Senioren haben. Fühlen sich Seniorinnen und Senioren einsam, erhöht das ihren Stresspegel und damit das Risiko für stressbedingte Erkrankungen wie z.B. Bluthochdruck und damit das Risiko für kardiovaskulären Erkrankungen. Vor allem Depressionen können massiv verstärkt werden.

Zusätzlich müssen die Grundsicherung und Erwerbsminderungsrente um mindestens 200 Euro erhöht werden, damit Seniorinnen und Senioren, die darauf angewiesen sind, sich weiterhin versorgen können.

Die Fraktion DIE LINKE. erkennt die Erfahrungen, die Mitbestimmungs- und Teilhabeinteressen von Seniorinnen und Senioren an. Wir unterstützen deshalb Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte in den Ländern, Kreisen und Kommunen und setzen uns dafür ein, dass diese in den Gremien Rede- und Antragsrecht erhalten.

Gleichzeitig dürfen diejenigen, die auf Unterstützung angewiesen sind, nicht weniger Aufmerksamkeit bekommen. Aktive, wohlhabende Ältere dürfen nicht nur im Hinblick auf ihre Konsumfähigkeit gesehen werden und unterstützungsbedürftige Seniorinnen und Senioren nicht nur als Fürsorgefälle. Auch sie haben als Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf ein selbstbestimmtes Leben bei gleichzeitigen Mitgestaltungsmöglichkeiten. Vorrauschauende Seniorenpolitik bedarf zunächst eines realistischen Alten- und Altersbildes und muss das weitere Auseinanderklaffen von arm und reich verhindern.

Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb:

 

  • gute Arbeit und gute Löhne, einen besseren Kündigungsschutz gerade auch für ältere Beschäftigte
  • die gesetzliche Rentenversicherung zu einer solidarischen Rentenversicherung auszubauen Wir wollen die Solidarität in der Rentenversicherung stärken: Zeiten niedriger Löhne, der Erwerbslosigkeit, Kindererziehung und Pflege müssen deutlich besser abgesichert werden. Alle Erwerbseinkommen müssen in die Rentenversicherung eingehen – auch die von Selbständigen, Beamtinnen und Beamten, Politikerinnen und Politikern. Die Beitragsbemessungsgrenze ist aufzuheben, die Rentenhöhe bei hohen Renten abzuflachen.
  • die Rente mit 67 Jahren zurückzunehmen
  • Für einen Ruhestand in Würde und für soziale Teilhabe im Alter für jede und jeden brauchen wir einen Mindeststandard in der gesetzlichen Rente. Deshalb will DIE LINKE eine steuerfinanzierte, einkommens- und vermögensgeprüfte Solidarische Mindestrente von 1.200 Euro netto einführen.
  • eine gute und menschenwürdige gesundheitliche Versorgung mit Aufklärung und gesundheitlicher Selbstbestimmung der Menschen.
  • die solidarische Bürger*innenversicherung einzuführen und die private Krankenvollversicherung abzuschaffen.
  • die solidarische Pflegeversicherung weiterzuentwickeln
  • eine teilhabeorientierte und barrierefreie Infrastruktur- und Wohnpolitik

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