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Schulverpflegung

Themenpapiere der Fraktion

Gutes und beitragsfreies Kita- und Schulessen sollte heute eine Selbstverständlichkeit sein. Familien sind darauf angewiesen, auch weil das Zusammenleben stark von der Arbeitswelt der Eltern geprägt ist. Das beeinflusst schon früh das Essverhalten vieler Kinder. Eine gute Schulkantine bildet aber leider die Ausnahme. Oft ist die Qualität mangelhaft oder es wird gar kein warmes Essen angeboten.

Eine flächendeckende und beitragsfreie Versorgung erreicht alle Kinder gleichermaßen und trägt dazu bei, dass sie gesund aufwachsen und ihre Bildungschancen nutzen können. Die Gemeinschaftsverpflegung darf aber nicht am zu kleinen Geldbeutel von Familien scheitern. Die Hartz IV-Regelsätze für Kinder und Jugendliche sind viel zu niedrig und lassen eine gute und abwechslungsreiche Schulverpflegung gar nicht zu.

Hochwertiges Schulessen gibt es nicht umsonst, und es muss durch Qualitätsstandards abgesichert sein. Die Verpflegung soll auch schmecken, ausgewogen und abwechslungsreich sowie frei von Zusatzstoffen sein. Gern kann es auch gemeinsam zubereitet werden. Nutznießer einer guten und beitragsfreien Schulverpflegung sind letztendlich wir alle.

DIE LINKE setzt sich deshalb für eine hochwertige und unentgeltliche Kita- und Schulverpflegung ein, die alle Kinder und Jugendlichen erreicht. Dazu soll der Bund die Finanzierung der Verpflegung in Schulen und Kindertagesstätten sicherstellen. Qualitätsstandards und deren Einhaltung sind in den Kita- und Schulgesetzen festzuschreiben.

Für eine selbstbestimmte Ernährung der Kinder und Jugendlichen sollen die vielfältige, abwechslungsreiche und frische Verpflegung auch kulturellen und religiösen Bedürfnissen Rechnung tragen. Das Thema Ernährung soll durch das gemeinsame Zubereiten von Mahlzeiten in Lernküchen fest in den Lernalltag einbezogen werden. Dazu gehören auch Informationen über die regionale, saisonale und ökologische Erzeugung.

Die Bundesregierung soll eine kostendeckende Pauschale von derzeit mindestens vier Euro je Kind bzw. Jugendlichem und Tag zur Verwendung durch die Träger zahlen. Die Zubereitung der Mahlzeiten soll möglichst durch eigene oder schulnahe kommunale Küchen erfolgen. Die fachliche Qualifizierung und eine tarifliche Bezahlung des Personals sind sicherzustellen. Zudem soll der Bund ein Investitionsprogramm zur finanziellen Unterstützung der Kommunen für den Aus- und Neubau von Küchen und Mensen auflegen.

Die Vernetzungsstellen für die Kita- und Schulverpflegung werden flächendeckend ausgebaut, personell aufgestockt und dauerhaft eingerichtet. Sie sollen den Schulen beratend zur Seite stehen. Für die Verpflegung und damit verbundene Dienstleistungen in Schulen und Kindertagesstätten durch kommerzielle Anbieter reduziert der Bund den Mehrwertsteuersatz von 19 auf sieben Prozent. Verpflegungsangebote durch kommunale Einrichtungen oder Vereine werden generell von der Umsatzsteuer befreit.
 

 

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