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Rentenangleichung - Rentenwert Ost-West

Themenpapiere der Fraktion

Deutschland ist auch 31 Jahre nach der Wiedervereinigung noch geteilt. Zumindest im Rentenrecht leben DDR und BRD fort als „Rentengebiet West“ und „Rentengebiet Ost“. Dies hat zur Folge, dass die gleiche Lebensleistung nicht in gleicher Weise in der Rente anerkannt wird.

Denn die Renten in Ost und West werden mit unterschiedlichen Rentenwerten berechnet. Ein Entgeltpunkt, der dem Rentenanspruch entspricht, den ein/e Durchschnittsverdiener/in innerhalb eines Jahres durch die Beitragszahlung erwirbt, ist ab dem 1. Juli 2021 im Westen 34,19 Euro, im Osten aber lediglich 33,47 Euro wert. Dies führt dazu, dass der sogenannte „Standardrentner“ mit 45 Entgeltpunkten im Osten gut 32 Euro weniger im Monat erhält als im Westen.

Dass die Renten in Ost und West mit unterschiedlichen Rentenwerten berechnet werden, wurde im Einigungsprozess entschieden. Die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner sollten zu Bedingungen in das westdeutsche Rentensystem einbezogen werden, die ihnen ein gutes Auskommen mit ihren Renten ermöglichen sollten. Gleichzeitig sollten unterschiedliche Wirtschaftskraft und Lebensverhältnisse bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Mit der sukzessiven Angleichung der Löhne und Gehälter sollte sich der Unterschied zwischen den Rentenwerten verringern und schließlich ganz verschwinden.

Tatsächlich hat es auf diesem Wege anfangs große Fortschritte bei der Angleichung gegeben. Seit Mitte der 1990er Jahre stagnierte jedoch die Angleichung der Löhne und Gehälter in Ost und West lange Zeit weitgehend und damit auch die Angleichung der Rentenwerte. Das 2017 beschlossene „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz“ schreibt zwar einen festen Zeitplan für die schrittweise vollständige Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) an den aktuellen Rentenwert vor, allerdings ist der Zeitpunkt der vollständigen Angleichung (01.07.2024, fast 35 Jahre nach Herstellung der staatlichen Einheit) sehr spät und liegt für viele Bürger/-innen der ehemaligen DDR nicht mehr im Erlebensbereich. Gleichzeitig schreibt das Gesetz zum großen Nachteil der heute in Ostdeutschland Erwerbstätigen auch den sukzessiven Abbau der Umrechnung der Ost-Entgelte bei der Rentenberechnung fest, obwohl weiterhin massive Lohnunterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern bestehen.

DIE LINKE will deshalb so schnell wie möglich endlich die Einheit im Rentenrecht herstellen. Wir wollen mit einem steuerfinanzierten Zuschlagsmodell den aktuellen Rentenwert (Ost) zum nächstmöglichen Zeitpunkt an den in den alten Bundesländern gültigen aktuellen Rentenwert angleichen. Die Zuschläge müssen den Prozess der Lohnangleichung ergänzen, den wir durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf mindestens 13 Euro und durch die Stärkung der Tarifbindung im Osten beschleunigen wollen. Gleichzeitig darf die Angleichung nicht zum Nachteil der heute Beschäftigten im Osten führen. Deshalb muss die Umrechnung der ostdeutschen Löhne und Gehälter noch solange erhalten bleiben, wie es noch starke Lohndifferenzen zwischen Ost und West gibt, mindestens bis zum Jahre 2030.


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