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Pflegeausbildung

Themenpapiere der Fraktion

Gute Pflege setzt gute Arbeit voraus und diese eine gute Ausbildung. Doch die Anforderungen an die Pflegeberufe haben sich verändert. Deshalb muss die Ausbildung der Pflegeberufe weiterentwickelt werden. Die starre Trennung in Altenpflege, Gesundheitskrankenpflege und (Kinder-)und Säuglingskrankenpflege entspricht nicht mehr dem Stand der Pflegewissenschaften und den Pflegebedarfen. Pflegerische Kernkompetenzen lassen sich nicht allein über Alter der zu Pflegenden bestimmen. Ein teilhabeorientiertes Pflegeverständnis erfordert breite soziale und kommunikative Kompetenzen. Dennoch bleibt ein gewisser Grad an Spezialisierung nötig. Die Pflege von Kindern oder älteren Menschen erfordert andere Fachkenntnisse als die Versorgung nach einem Unfall.

Eine Reform der Pflegeausbildung soll eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten und Pflegebedürftigen gewährleisten und gleichzeitig die Pflegeberufe attraktiver machen. Das muss sich in der Qualifikation und der Vergütung niederschlagen. Vor allem die Fachkräfte in der Altenpflege brauchen eine deutliche Aufwertung. Die Große Koalition wollte die Pflegeausbildungen zu einem gemeinsamen Berufsbild zusammenführen („generalistische Pflegeausbildung“). Es hagelte Kritik. Denn dadurch würden die spezifischen Qualifikationen der Bereiche verloren gehen, vor allem in der Kinderkrankenpflege und der Altenpflege. Es bestünde die Gefahr einer Schmalspur-Pflegeausbildung, die lediglich für die Arbeitgeber Vorteile hat. Diese könnten die „generalistischen“ Pflegefachkräfte in unterschiedlichen Bereichen nach ihrem Gusto flexibel einsetzen.

Letztendlich wurde ein schaler Kompromiss verabschiedet. Dieser wertet den Pflegeberuf nicht auf. Die Altenpflege wird weiter abgehängt, statt dass sie gefördert wird. Es wird im schlimmsten Fall sogar zu einer Deprofessionalisierung der Pflegekräfte in allen Bereichen führen, weil die fachlichen Kompetenzen der verschiedenen Pflegeberufe nicht gestärkt werden. Die praktische Ausbildung wird noch unübersichtlicher, als sie ohnehin schon ist. Bis heute liegt keine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor– trotz Ihrer Zusicherung, diese Verordnung zur Gesetzesverabschiedung im Entwurf vorzulegen.

Die Fraktion DIE LINKE fordert die Integration der Pflegeberufe zu einer dreijährigen dualen Ausbildung mit unterschiedlichen Abschlüssen in Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege oder Altenpflege. An die zweijährige Grundausbildung soll sich eine einjährige Schwerpunktsetzung anschließen. Für die Spezialisierung in den einzelnen Feldern müssen genügend Ausbildungsstunden und eine intensive Praxisanleitung durch qualifizierte Fachkräfte gesichert werden. Die Ausbildung soll unmittelbar die Berufsfähigkeit herstellen.

Den Wildwuchs der Pflegeassistenzberufe und zusätzlicher Qualifikationsstufen in der Pflege lehnen wir ab, weil er sich negativ auf die Pflegequalität  auswirkt. Diese „Zerstückelung“ der Pflege führt dazu, dass akademisch ausgebildete Fachkräfte die Pflege planen, strukturieren und beaufsichtigen, während Pflegehelferinnen und -helfer die Pflege am Menschen ausführen. Eine solche ökonomische Sichtweise löst die Pflege aus ihrem sozialen und persönlichen Zusammenhang heraus. Die Fraktion DIE LINKE meint dagegen, dass Pflege ganzheitlich erfolgen muss. Kurzausbildungen bieten dafür keine Basis. Sie schaffen keine attraktiven Berufsperspektiven und keine Durchlässigkeit zu höheren Qualifikationsstufen. Der Zugang zu den Pflegeberufen soll unserer Meinung nach auch künftig über eine dreijährige Berufsausbildung erfolgen mit zehn Jahren allgemeiner Schulbildung als Mindestvoraussetzung.

Die bundeseinheitliche Pflegeausbildung soll nach dem Konzept der LINKEN entsprechend dem Berufsbildungsgesetz erfolgen, damit eine Ausbildungsvergütung mit Sozialversicherungspflicht und ein Ausbildungsrahmenplan gewährleistet sind. Ein betrieblich-arbeitsrechtlich ausgestaltetes Ausbildungsverhältnis stellt im Unterschied zu einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung sicher, dass arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen sowie gesetzliche und tarifliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten gelten. Qualitätsstandards sind durch verbindliche Rahmenlehrpläne - wie im Berufsbildungsgesetz – umzusetzen. Die Finanzierung über eine Ausbildungsumlage ermöglicht eine gebührenfreie und qualifizierte Ausbildung und verhindert weitere finanzielle Belastungen der Menschen mit Pflegebedarf.

Um Durchlässigkeit im Bildungssystem zu gewährleisten, soll die dreijährige Pflegeausbildung den Zugang zu Hochschulstudiengängen in Pflegewissenschaften, Pflegemanagement oder Lehramt ermöglichen. Das ist wichtig für eine gute Wissensbasis in der Pflege, für mehr Pflegequalität und eröffnet Entwicklungs- und Aufstiegsperspektiven.


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