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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Themenpapiere der Fraktion

Im März 2016 waren 2,8 Mill. Menschen Langzeitbezieher von ALG II, nahezu 400.000 von ihnen waren 58 Jahre und älter.

Das bedeutet Armut und Ausgrenzung. Auch bei noch so guter Vermittlung, egal ob durch die Arbeitsagentur oder private Vermittler, haben viele kaum eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt, denn es fehlen schlicht die Arbeitsplätze. Bei dieser Sachlage haben vor allem Erwerbslose das Nachsehen, die aus den verschiedensten Gründen lange Zeit keiner Beschäftigung nachgehen konnten. Zur gleichen Zeit gibt es viele dringende gesellschaftliche Aufgaben, die bisher kaum oder gar nicht erledigt werden. Für die Privatwirtschaft lohnen sie sich nicht, da sie keine Profite versprechen. Im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich gibt es viele Beschäftigungsmöglichkeiten, die bisher nicht erschlossen sind. Hier muss die öffentliche Hand die Initiative ergreifen.

Langzeiterwerbslose dürfen nicht noch weiter vom Arbeitsmarkt abgehängt werden. Öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet ihnen die Chance auf  eine sinnvolle, gesellschaftlich notwendige Tätigkeit. Unter den Hartz-Gesetzen ist öffentlich geförderte Beschäftigung allerdings zur massenweisen Einrichtung von Ein-Euro-Jobs verkommen. Ein-Euro-Jobs haben Zwangscharakter und entwürdigen Erwerbslose. Obwohl die Teilnehmerzahlen bei den Ein-Euro-Jobs kontinuierlich gesunken sind, mussten im Jahr 2015 immer noch 226.000 Erwerbslose einen Ein-Euro-Job beginnen, ohne dass sie einen Arbeitsvertrag oder arbeitsrechtlichen Schutz hätten. Ein-Euro-Jobs bieten für Erwerbslose keine Perspektive. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Ein-Euro-Jobs durch öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse ersetzt werden. Diese müssen im Gegensatz zur bisherigen Praxis sozialversicherungspflichtig, freiwillig und längerfristig sein. Die Bewilligung soll für drei bis fünf Jahre erfolgen. Die Entlohnung darf nicht unterhalb des gesetzlichen oder tariflichen  Mindestlohns liegen, sie sollte sich darüber hinaus an vergleichbaren Tariflöhnen orientieren. Öffentlich geförderte Beschäftigung muss vor Ort von regionalen Beiräten organisiert werden. Dort arbeiten die verschiedenen arbeitsmarktpolitischen Akteure wie Arbeitsagenturen, Verbände, Kammern oder auch Erwerbsloseninitiativen zusammen. Die Finanzierung kann zu einem großen Teil über die Mittel erfolgen, die bisher für das Arbeitslosengeld II, Unterkunftskosten und Ein-Euro-Jobs verwendet werden (sog. „Passiv-Aktiv-Transfer“). Hierfür müssen die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen und genutzt werden.

Gute Erfahrungen haben Betroffene in Berlin innerhalb der rot-roten Regierungskoalition gemacht. Auch wenn die Rahmenbedingungen nicht optimal waren, ist es dort 2011 gelungen, über 7.500 Langzeiterwerbslose in verschiedenen sozialen und sozio-kulturellen Projekten und Initiativen zu tariflichen Bedingungen Arbeit und damit Wertschätzung ihrer Leistungsfähigkeit zu geben. Mit der Veränderung der Regierungsverantwortung in die Hände einer großen Koalition wurden diese Projekte als erstes zerschlagen und die Mehrzahl der Betroffenen wieder in die Perspektivlosigkeit des Leistungsbezuges zurückgeschickt.

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