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Digitaler Secondhand-Handel

Themenpapiere der Fraktion

Warum gibt es keine digitalen Trödelmärkte? Warum kann man Musik-, Buch- oder Filmdateien nicht „gebraucht“ weiterverkaufen? Sind Daten weniger wert als kleine Silberscheiben? Oder gibt es im Internet keine Verbraucherrechte?

Die LINKE findet: Was man legal gekauft hat, muss man auch legal weiterverkaufen dürfen. Verträge, bei denen es darum geht, Musik, Bücher oder Filme zu erwerben, sind keine Urheberrechtsverträge, sondern Kaufverträge. Egal, was die Anbieter dazu in ihre AGB hineinschreiben. Für gebrauchte Software hat das der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2012 so entschieden, 2019 für e-Books aber verneint. Jetzt muss auf europäischer Ebene klargestellt werden, dass es für alle Medieninhalte gilt.

Verbraucherinnen und Verbraucher haben kein Interesse am Erwerb von Nutzungsrechten, sondern am sogenannten „Werkgenuss“: Sie wollen Musik hören, Filme sehen oder Bücher auf dem E-Book-Reader lesen. Mit dem geistigen Eigentum der Urheber an ihren Werken hat das wenig zu tun. Der Vertrieb über Downloads ersetzt zunehmend den Verkauf von physischen Gütern. Das darf nicht zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgenutzt werden.

Ähnliches gilt für die Rechte der öffentlichen und universitären Bibliotheken an den Inhalten, die sie für ihre Nutzer erwerben. Eine Bibliothek, die statt eines gedruckten Buchs ein E-Book kauft, sollte dieses unbegrenzt oft ausleihen dürfen, ohne dafür zusätzliche Lizenzen abschließen zu müssen – natürlich wie bei gedruckten Büchern mit Bibliothekstantiemen für die Urheber*innen. Verträge, die dieses Recht einschränken, sollten ausdrücklich untersagt werden. Die individuelle Ausleihe ist schließlich etwas anderes als eine öffentliche Zugänglichmachung im Internet.

Vergleichbare Standards müssen dringend auch für die Mediennutzung in der Cloud durchgesetzt werden. Wenn Nutzerinnen und Nutzer nicht mehr Dateien zum Downloaden verkauft bekommen, sondern nur noch einen Zugriff auf Datenbanken, so muss es möglich sein, diesen Zugang temporär zu verleihen oder weiterzuverkaufen. Und es muss transparent gemacht werden, wenn die Kunden zu den „gekauften“ E-Books, Musikstücken oder Filmen nach einer Kündigung des Accounts keinen Zugang mehr haben.


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