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Bürgerschaftliches Engagement

Themenpapiere der Fraktion

Das freiwillige Engagement von fast 31 Millionen Menschen in Deutschland ist ein unersetzbarer Beitrag zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft. Die Zahl der Akteure im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements steigt stetig. Bürgerschaftliches Engagement stellt eine zentrale Form der demokratischen Teilhabe in der Gesellschaft dar. Es erfordert und generiert mündige Menschen, die sich selbstlos für das Gemeinwesen einsetzen. Bürgerschaftliches Engagement ist eine Form gesellschaftlicher Beteiligung zur Stärkung des Zusammenhalts und der Demokratie. Es ergänzt die öffentliche Daseinsvorsorge in staatlicher Verantwortung und darf sie nicht ersetzen. Die gesellschaftliche Relevanz bürgerschaftlichen Engagements findet nicht immer ihre Entsprechung in politischen Institutionen, die bürgerschaftliches Engagement befördern könnten. Freiwilliges bürgerschaftliches Engagement braucht eine weitere Demokratisierung der Gesellschaft. Mehr direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung, weg von der Zuschauerdemokratie hin zu einer Kultur der Beteiligung und des Dialogs. Nur in diesem Kontext wird sich auch eine wirkliche Freiwilligen-Kultur entwickeln.

Mit der Schaffung des Bundesfreiwilligendienstes wurden viele Träger von Jugendfreiwilligendiensten vor eine neue Herausforderung gestellt, auch ältere Menschen einen Bildungsdienst zu ermöglichen. Dabei wurde aber seitens der Bundesregierung darauf verzichtet bereits gut etablierte Mechanismen zu übernehmen. So ist zum Beispiel bis heute nicht das Trägerprinzip im Bundesfreiwilligendienst verankert. Auch die Gefahr das Engagement von Menschen als Ersatz für sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze ausgenutzt werden kann, wird von der großen Koalition weitergehest ignoriert.

Freiwilliges Bürgerschaftliches Engagement darf nicht als Lückenbüßer für einen Abbau des Sozialstaates benutzt und nicht eine Sache derer werden, die sich Engagement leisten können.

Bürgerschaftliches Engagement benötigt eine entsprechende materielle, finanzielle und soziale kommunale Infrastruktur. DIE LINKE. tritt für eine umfassende Förderung des bürgerschaftlichen Engagements vor allem deshalb ein, weil sich darin im besonderen Willen und Fähigkeit der Einwohnerinnen und Einwohner widerspiegeln, ihre Angelegenheiten selbst in die Hand zu nehmen. Deshalb fordern wir u.a. 

  • Die Förderung der Wertschätzung von Engagement durch die Gesellschaft auf allen Ebenen und eine Anerkennungskultur für bürgerschaftlich Engagierte. Erworbene Qualifikationen von Engagierten müssen besser Anerkannt werden wie zum Beispiel für Ausbildung und Studium.
  • Die Aufwertung des bürgerschaftlichen Engagements durch eine entsprechende institutionelle Verankerung im politischen Raum. Dabei ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass Engagement inzwischen mehrere Politikbereiche berührt und als Querschnittsaufgabe verstanden werden muss. Darum muss insbesondere die Anbindung im politischen Raum überdacht werden, zum Beispiel durch die Benennung eines Beauftragten der Bundesregierung für bürgerschaftliches Engagement. Des Weiteren wollen wir, dass es einen vollwertigen Ausschuss für Bürgerschaftliches Engagement im Bundestag gibt.
  • Die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement durch eine Stärkung der Infrastruktureinrichtungen der Engagementförderung und durch den Abbau rechtlicher Hürden für Organisationen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements.
  • Eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts, so dass die Arbeit kleiner Vereine erleichtert wird und die politische Willensbildung durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrahmen erhält. Die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen ist deutlich zu erhöhen, insbesondere im Steuerrecht.
  • Einführung des Trägerprinzips im Bundesfreiwilligendienst, sowie die Möglichkeit, dass Bildungsseminare durch die Träger übernommen werden können und eine Entbürokratisierung der Freiwilligendienst, dazu muss eine regelmäßige Überprüfung stattfinden ob Tätigkeiten von Freiwilligendienstleistenden wirklich arbeitsmarktneutral sind.

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