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Bildungsföderalismus

Themenpapiere der Fraktion

Das Verbot der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Bildung gilt seit der von Union, SPD und FDP verabschiedeten Föderalismusreform von 2006 und wurde auf Druck der unionsregierten Länder Bayern, Hessen und Baden-Württemberg ins Grundgesetz aufgenommen. Seitdem verbietet das sogenannte Kooperationsverbot Bund und Ländern in weiten Teilen des Bildungs- und Wissenschaftssystems zusammen zu arbeiten und den Ländern Geld für Bildung zukommen zu lassen. Es ist nicht verwunderlich, dass sich die Situation bei der Finanzierung der Bildungsaufgaben nicht verbessert hat. Im Gegenteil: Die Finanzierung guter Bildung in den Ländern und Kommunen ist deutlich schwieriger geworden. Davon sind insbesondere strukturschwache Regionen betroffen.

Von der Bundesregierung wurde in den vergangenen Jahren versucht durch Projekte wie das Deutschlandstipendium oder die Exzellenzinitiative eine einseitige Spitzenförderung zu betreiben oder mit zahlreichen zeitlich befristeten Programmen notwendige Bildungsaufgaben immer mehr in private Verantwortung zu legen, anstatt Schulen und Hochschulen so auszustatten, dass sie ihren Bildungsauftrag erfüllen können.

Die große Koalition hat Ende 2014 eine Lockerung des Kooperationsverbotes beschlossen – allerdings nur für den Hochschulbereich. Im Artikel 91b des Grundgesetzes wurde dem Bund die Möglichkeit eingeräumt, Hochschulen institutionell zu fördern, nicht mehr ausschließlich projektbezogen oder zeitlich begrenzt. Ebenso wurde die Lehre an den Hochschulen als neuer Fördertatbestand aufgenommen. Beibehalten wurde hingegen die Beschränkung auf überregional bedeutsame Fälle sowie die hohe Hürde, dass einer solchen Förderung alle Bundesländer zustimmen müssen. Für den Bereich der allgemeinen bzw. schulischen Bildung wurde das Kooperationsverbot erst im Februar 2019 durch den Bundestag gelockert. Dies war nötig, da der bereits in der 18. Legislaturperiode versprochene Digitalpakt nicht hätte umgesetzt werden können.

Gute Bildung unabhängig vom Standort und der Finanzkraft der Länder zu gewährleisten ist nur durch eine gemeinsame Finanzierung durch Bund, Länder und Kommunen möglich.

Daher ist es Ziel der LINKEN, die Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen beim Bildungszugang und in Bezug auf die Qualität von Bildung in allen Bundesländern sicherzustellen. Das umfasst sowohl eine Gleichwertigkeit der Bildungsangebote und Bildungsziele und ihre gegenseitige Anerkennung als auch die Schaffung von sozialen Rahmenbedingungen, die überall gleichen Bildungszugang, gleiche Bildungschancen und Nachteilsausgleiche garantieren. Gemeinsame bundesweite Aufgaben wie der Ausbau von Kitas und Ganztagsschulen, die Schaffung zusätzlicher Studienkapazitäten und die Ermöglichung von Inklusion in allen Bildungsbereichen müssen gemeinsam, dauerhaft und verlässlich finanziert werden können.


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