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Bestandsdatenauskunft

Themenpapiere der Fraktion

Unter Bestandsdatenauskunft ist die Möglichkeit von Polizei, Geheimdiensten und weiteren öffentlichen Stellen zu verstehen, zu einer Telefonnummer die persönlichen Daten des Inhabers oder der Inhaberin abzufragen. Die Abfrage findet voll automatisiert über die Bundesnetzagentur statt. In Kombination mit den zahlreichen Gründe, die zu einer Abfrage berechtigen, führt das zu einer Vielzahl von Abfragen: 6-7 Millionen pro Jahr seit der letzten umfassenden gesetzlichen Novellierung 2013. Damit die Bestandsdatenabfrage nicht ins Leere läuft, wenn Bürgerinnen und Bürger ein Prepaid-Angebot nutzen und dabei falsche oder unvollständige Daten angegeben haben, wurde zuletzt im Sommer 2015 eine weitere Verschärfung vorgenommen. Auch bei der Einrichtung eines prepaid-Anschlusses müssen nun die Identität der Kundinnen und Kunden geprüft und dabei erhobene Daten gespeichert werden. Diese Neuerung ist aus Sicht der LINKE vollkommen unverhältnismäßig.

DIE LINKE findet: Staatliche Schnüffelei darf nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen erlaubt sein, oder um konkret drohende Gefahren für Leib und Leben abzuwehren. Die Bestandsdatenauskunft hat sich aber zu einer Routineangelegenheit entwickelt. Es fehlt den Behörden jede Sensibilität dafür, dass hier sensible personenbezogene Daten abgefragt werden. Hier müssen deutlich grundrechtsschonendere Regelungen gefunden werden, versehen mit einer effektiven datenschutzrechtlichen Kontrolle.

 

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