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Clara, Artikel, Ausgabe 0: Persönlichkeitsrechte?enden nicht am Werkstor

Seit 1986 wird ein Gesetz zum Schutz der Daten von Beschäftigten gefordert; passiert ist bis vor wenigen Tagen nichts. Zweck eines solchen Gesetzes muss es sein, Beschäftigte vor der Verletzung ihres verfassungsmäßig garantierten informationellen Selbstbestimmungsrechts zu schützen. Das bedeutet, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen hat. DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgestellt.Er könnte für mehr Transparenz und Mitbestimmung sorgen.