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Klar, Artikel, Ausgabe 0: Hartz-IV-Familien gehen leer aus

Familien, die Hartz IV erhalten, profitieren nicht davon, dass das Kindergeld seit Januar 2009 um 10 Euro auf monatlich 164 Euro angehoben wurde. Zwar haben sie wie alle Familien mit festem Einkommen einen Anspruch auf das erhöhte Kindergeld. In ihren Geldbörsen spüren sie davon jedoch nichts: Die Kindergeldanhebung wird in voller Höhe vom Hartz-IV-Regelsatz für Kinder abgezogen.