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Zu früh geschieden, in der Rente bestraft

erschienen in Lotta, Ausgabe 11,

Das bundesdeutsche Rentenrecht benachteiligt geschiedene Ostfrauen. Dagegen stehen sie auf und zeigen „Gesicht“ in einer Wanderausstellung.

Sie waren in verschiedenen Berufen tätig, haben Kinder großgezogen, Familienarbeit geleistet, sich qualifiziert und sie haben darauf vertraut, dass ihre Lebensleistung sich später in der Rente niederschlägt. In der DDR galt nicht nur, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind, es galt auch, dass nur die letzten zwanzig Berufsjahre für die Berechnung der Rente herangezogen werden. Das war für fast alle Frauen ein unschätzbarer Vorteil. Denn in den Jahren, in denen die Kinder klein waren, arbeiteten viele dieser Frauen verkürzt oder blieben zu Hause, weil es in den 1950er und 1960er Jahren noch kaum Kitabetreuung gab. Die Frauen leisteten auch den allergrößten Teil der Familienarbeit: versorgten morgens die Kinder, gingen dann zur Arbeit, kümmerten sich nach der Arbeit um Familie und Haushalt. Waren die Kinder später dann aus dem Haus, stiegen viele dieser Frauen wieder ganztags ins Berufsleben ein. So konnten sie in den letzten zwanzig Berufsjahren eine Rente erarbeiten, die ihnen auch im Alter eine ökonomische Unabhängigkeit ermöglichte. Das war ein hohes Gut. In der DDR konnte sich eine Frau von ihrem Mann trennen, ohne befürchten zu müssen, danach in Armut zu fallen. Das Scheidungsrecht der DDR kannte keinen Versorgungsausgleich, wie er in der BRD 1977 eingeführt worden war. Dieser Versorgungsausgleich zielte darauf, Frauen, die sich um Kinder und Haushalt gekümmert hatten, aber keiner bezahlten Erwerbstätigkeit nachgegangen waren, nach einer Scheidung Unterhaltsansprüche zu sichern und einen Ausgleich bei der Rente zu schaffen. Mit dem Einigungsvertrag kam das bundesdeutsche Rentensystem. Für DDR-Frauen, die noch zu DDR-Zeiten geschieden worden waren, entpuppte sich das als Katastrophe. Nun zählten nicht mehr nur die letzten zwanzig Berufsjahre zur Berechnung der Rente, stattdessen alle Jahre im erwerbsfähigen Alter. Pflegezeiten wurden ab erkannt, das Rentenniveau vieler Frauen sank weit unter die tatsächlich erbrachte Lebensleistung. Auch konnten diese Frauen nicht nachträglich einen Versorgungsausgleich geltend machen, um von ihren geschiedenen Ehemännern – die mit ihrer Hilfe und oft auf ihre Kosten eine ungebrochene Berufs- und Karrierebiografie vorweisen konnten –   zu bekommen, was ihnen zusteht.

Seit Beginn der 1990er Jahre streiten viele dieser Frauen für ihr Recht. Sie gründeten 1999 einen „Verein der in der DDR geschiedenen Frauen“, wandten sich an die Politik, protestierten, wurden immer wieder abgewiesen und vertröstet. Die folgenden Regierungen setzten auf eine

„natürliche“ Lösung. Tatsächlich leben von den einst 800.000 betroffenen Frauen nur noch rund 300.000. Viele von ihnen sind arm, müssen auf stocken, können im Winter die Wohnung nicht ausreichend heizen, sparen am Essen und heulen manchmal, weil sie ihren Enkelkindern nichts zum Geburtstag schenken können. Das Verfassungsgericht bestätigte, dass die Ungleichbehandlung im Rentenrecht eine Diskriminierung ist, die beseitigt werden muss. Die Frauen haben sich inzwischen an die Vereinten Nationen gewandt, weil die Regierungen der Bundesrepublik mit ihrer Tatenlosigkeit gegen die von der BRD ratifizierte UN-Frauenkonvention  CEDAW verstoßen. Im Jahr 2016 wird mit einer Entscheidung gerechnet. Die Frauen stehen auf für ihr Recht und zeigen mit einer Wanderausstellung Gesicht.

 

Kathrin Gerlof

 

 

AUSSTELLUNG

„Frauen kämpfen für ihr Recht“ heißt eine Fotoausstellung, die mit Unterstützung der Fraktion DIE LINKE im Bundestag für einige Tage im Reichstagsgebäude zu sehen war und nun als Wanderausstellung tourt. Zu sehen sind 21 Fotoporträts und biografische Texte über Aktivistinnen, die gegen die Ungleichbehandlung im Rentenrecht kämpfen. Nähere Informatio

nen, auch für die Ausleihe der Ausstellung, sind bei Marion Böker zu erhalten (www.boeker-consult.de), die als Beraterin für Menschenrechte und Genderfragen die Frauen in ihrem Anliegen unterstützt.

Mehr Informationen unter: www.verein-ddr-geschiedenerfrauen.de

 

ZITATE aus der Ausstellung

Elisabeth L. 1940 geboren, Kitaleiterin, 41 angerechnete Berufsjahre, zwei Kinder, 21 Ehejahre „Nach der Wende haben wir gedacht: Die werden uns Frauen, die wir in der DDR verheiratet waren und geschieden wurden, schon gleichstellen mit denen, die in der Bundesrepublik gelebt haben. War aber nicht so. Es geht hier nicht um Mitleid, sondern um unser Recht.“

 

Rita S. 1941 geboren, Diplomfachlehrerin, 40 anerkannte Berufsjahre, zwei Kinder, 17 Ehejahre „Wir Frauen sind bei dieser Rentenüberleitung niederträchtig behandelt worden. Ich bin empört über diese Nichtachtung unserer Arbeit.“

 

Doro S. 1940 geboren, Diplomwirtschafts ingenieurin, 41 anerkannte Berufsjahre, ein Kind, 19 Ehejahre

„Ich nage nicht am Hungertuch, aber die Hälfte meiner Rente geht für Miete drauf. Bekäme ich, was mir zusteht, müsste ich keine Angst vor der nächsten Mietsteigerung haben.“

 

Alwine W. 1937 geboren, Buchhalterin, 39 anerkannte Berufsjahre, drei Kinder, 23 Ehejahre „Einmal in der Woche gehe ich einen Tag arbeiten, damit ich über die Runden komme. Bekäme ich ein wenig mehr Geld, müsste ich nicht mehr arbeiten gehen.“