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Was Gutschein heißt, muss nicht gut sein

erschienen in Clara, Ausgabe 15,

Die Bundesregierung will Hartz-IV-Familien mit Gutscheinen abspeisen. Diana Golze kommentiert die Debatte.

»Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.« Dieser Satz ist nicht mehr nur eine Feststellung von Sozialverbänden und der Fraktion DIE LINKE, sondern er ist Bestandteil der Urteilsbegründung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. So selbstverständlich dieser Satz erscheint – für den Alltag von Millionen Kindern galt er bisher nicht. Denn der Regelsatz für Kinder im ALG-II-Bezug wurde einfach von dem, was einem Erwachsenen zugedacht wird, anteilig abgeleitet. Je nach Alter hieß das, 60, 70 und 80 Prozent müssen reichen, um ein Kind zu ernähren, zu kleiden und dafür zu sorgen, dass es so wenig wie möglich Nachteile durch die Situation der Eltern hat. Ein schier unmögliches Unterfangen – und seit dem 9. Februar 2010 verbrieft verfassungswidrig. Viel zu tun für eine Bundesregierung, die nicht nur neu definieren muss, was ein Kind zum Leben braucht, sondern auch, wie sie diesen Kindern ein gutes Leben sichern kann – insbesondere, wie der Zugang zu Bildung in Zukunft für alle ermöglicht wird – denn auch das hat das Gericht eingefordert.
Die Reaktionen von der Regierungsbank sprechen eine deutliche Sprache. Der nach innen gewandte Außenminister ergeht sich in Schimpftiraden über »zu Faulheit animierten Hartz-IV-Empfängern«. Währenddessen leisten die Oppositionsfraktionen mit Sachanträgen das, was man sich von einer Arbeitsministerin oder von einer Kanzlerin wünschte. Ursula von der Leyen setzte in der Debatte im Bundestag auf ihre bewährte Ankündigungsmethodik, während Angela Merkel sich lieber ganz in Schweigen hüllt. Das Erscheinungsbild der zuständigen Regierungsmitglieder nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gleicht dem einer Riesenschlange, die einen zu großen Brocken verdauen muss. Und so wird eifrig nach einem Mittel gesucht, das die Verdauung ein wenig leichter macht und die Folgen für den Bundeshaushalt in Grenzen hält: Gutscheine! Gutscheine für Bildung, für Schulranzen, für Mittagessen, für Nachhilfestunden – Gutscheine als Allheilmittel.
Doch nur, weil etwas Gutschein heißt, muss es nicht auch gut sein, wenn man die Erwartung hat, dass eine Gesellschaft für jede und jeden gleiche Chancen oder gar Teilhabe an Kultur, Bildung und öffentlichem Leben bieten soll. Bei solchen Forderungen wird immer unterstellt, dass Familien, die ALG II beziehen, nicht mit Geld umgehen können. Auf diese Weise werden billige Vorurteile mit billigen Lösungen bedient. Christlich-liberale Stimmen singen wieder das Lied, höhere Regelsätze kämen nicht bei den Kindern an – eine unverschämte Unterstellung und anmaßende Überheblichkeit gegenüber den vielen Eltern, die seit Jahren das Unmögliche möglich machen müssen: ein gesundes und unbeschwertes Aufwachsen ihrer Kinder abzusichern. Dass die übergroße Mehrheit der Eltern genau dies tut und dabei die eigenen Bedürfnisse bis auf das Minimum zurückschraubt, ist durch unzählige Studien empirisch belegt – allein die Verantwortlichen in der Politik ignorieren diese Erkenntnisse. Warum? Mit ihrem Gutschein-Modell will sich die Bundesregierung nicht nur um die unter Umständen kostspielige Erledigung der Auflagen drücken, die ihr das Bundesverfassungsgericht aufgegeben hat. Denn die Bundesregierung beabsichtigt letztlich die Privatisierung der Bildungslandschaft Deutschlands durch die Hintertür. Ein Gutscheinsystem ersetzt öffentliche Verantwortung durch individuelles Engagement. Damit besteht die Gefahr, dass die Politik sich bei der Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Bildungsinfrastruktur aus der Verantwortung stiehlt. Gemeinsam mit Sozialverbänden und Initiativen wird DIE LINKE auch?in Zukunft für die Rechte der Kinder eintreten – sie dürfen nicht zum Spielball der Tigerenten-Koalition werden!