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Vor dem Gesetz sind alle gleich – aber Deutsche sind gleicher!

erschienen in Querblick, Ausgabe 6,

Regierung mischt sich in Privatleben binationaler Partnerschaften ein

Wenn Kinder »Hallo, Papa« rufen, schwingen seit Jahren hier und da Zweifel mit, ob sich Papa auch biologisch als Vater fühlen darf. Dank der modernen Humangenetik können jährlich tausende Männer Gewissheit über ihre Vaterschaft erlangen. Das ist, solange der Datenschutz gewahrt bleibt, ihr gutes Recht.

Mit dem Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung wird jedoch ein ganz neuer Anfechtungsberechtigter eingeführt: der Staat. Er bekommt ein eigenes Recht zu wissen, wer der biologische Vater ist – obwohl ihn das gar nichts angeht. Dass ihn das nichts angeht, hat man jedenfalls jahrzehntelang für richtig befunden.

Nun darf der Staat anfechten, wenn sich der aufenthaltsrechtliche Status durch die Anerkennung der Vaterschaft verbessert. In diesem Fall wittert der deutsche Gesetzgeber einen Missbrauch. Belastbare Anhaltspunkte dafür gibt es aber nicht. Dabei handelt sich um einen gefährlichen Generalverdacht gegen eine Gruppe von Menschen, die nur wegen ihrer Heimat und Herkunft benachteiligt werden. Das verstößt unter anderem gegen Art. 3 Abs.3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft benachteiligt werden darf.

In der Anhörung des Bundestages haben auch Sachverständige ausgeführt, dass die Regelung zur Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig ist. Sie sei unverhältnismäßig; auf eventuell vorhandene Spatzen werde mit Kanonen geschossen. Das Kindeswohl spiele keine Rolle. Nichts von alldem findet sich im nun gegen die Stimmen der Opposition beschlossenen Gesetz der Großen Koalition wieder. Durch eine Behörde kann also nunmehr die Vaterschaft gegen das Kindeswohl vernichtet werden. Das Gesetz ist politisch völlig
verfehlt und war daher abzulehnen. Es strotzt nur so vor Diskriminierungen: Kinder ausländischer Frauen, nichteheliche gegenüber ehelichen Kindern und binationale gegenüber deutschen Beziehungen werden diskriminiert.

Welch ein Kontrast, wenn auf der einen Seite vom Familienministerium eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet und andererseits in Familien von staatlicher Seite eingegriffen wird, nur weil sie nicht »reindeutsch« sind. Anstatt eine Missbrauchsdebatte aufzumachen über einen Zustand, den es als solchen nicht in dem vermeintlichen Umfang gibt, sollte die Regierung doch offen sagen, dass sie keine Kinder im Land haben will, bei denen ein Elternteil nichtdeutsch ist. Binationale Partnerschaften sind wohl nicht gewünscht.
Jörn Wunderlich, MdB, Sprecher für Familien- und Seniorenpolitik der Fraktion DIE LINKE