Zum Hauptinhalt springen

Vom Mut sich zu wehren, wenn ?der Lohn zum Leben nicht reicht

erschienen in Clara, Ausgabe 16,

Die ARGE in Stralsund geht seit einigen Monaten gegen Niedriglöhne vor.Das ist gut und wirft zugleich ein Schlaglicht auf falsche Politik.

Die Situation stellt sich so dar: Im vergangenen Jahr mussten in Deutschland mehr als 1,3 Millionen Erwerbstätige ALG II beantragen, weil ihre Löhne oder Gehälter nicht ausreichten, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Könnte sein, dass jemand das Wort »Aufstocker« für den zweifelhaften Titel »Unwort des Jahres« einreicht. Es wäre sinnvoll und lebensnah. »Aufstocker« fahren Pizza aus, sitzen an Supermarkt-Kassen, arbeiten auf dem Bau oder in der Küche eines Restaurants, inzwischen gibt es auch Lehrerinnen und Lehrer darunter. Viele der Betroffenen arbeiten in Vollzeit. Vollzeitbeschäftigt klingt gut. Rund 300 000 Menschen allerdings liegen trotz Vollzeitbeschäftigung mit ihrem Einkommen unter dem Existenzminimum.

In Stralsund leben knapp 58 000 Menschen. Zurzeit gibt es hier rund 5600 Bedarfsgemeinschaften, ca. 1400 von ihnen verfügen über ein sogenanntes anrechenbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Wer arbeiten geht und trotzdem Leistungen bei der ARGE beantragt, hat der Behörde zu offenbaren, wie viel er oder sie für welche geleistete Arbeit verdient. Es ist also auf den ersten Blick relativ einfach zu sehen, wer welches Geld für welche Arbeit bezahlt und wie hoch dann der Stundenlohn ist: Höhe des Lohnes geteilt durch Anzahl der Stunden. Und da kommt man dann zum Beispiel auf 1,43 Euro. Einsdreiundvierzig? Die ARGE stockt auf, sie muss es, denn dieses Geld genügt ganz sicher nicht, Miete, Brot und Suppe zu bezahlen.

Löhne im freien Fall

Lohndumping ist ein politisches Problem – Gesetzgebung und Struktur müssen »passen«, um Arbeitgebern die Möglichkeit zu geben, Hungerlöhne zu zahlen. Eine Behörde wie die ARGE macht die Gesetze nicht. Sie setzt das um, was andere vorher geregelt haben. Und eigentlich müsste an dieser Stelle die Geschichte zu Ende sein. Aber sie fängt erst an.
Peter Hüfken leitet seit 2005 die ARGE Stralsund, die zunächst geduldig aufstockte, wenn die Prüfung berechtigte Ansprüche von unterbezahlten Beschäftigten ergeben hatte. Gleichzeitig bemühte man sich, »Leistungsempfänger« – dazu wird ein Mensch, wenn er Hartz IV beantragt – in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Man redete mit Arbeitgebern, die solche Menschen nur stundenweise beschäftigten, bot an, notwendige Fortbildungen und Qualifizierungen zu übernehmen, um die Leistungsempfänger fit zu machen. »Seit 2007 haben wir in 974 Fällen eine solche Integration in den Arbeitsmarkt ermöglicht, was zu wegfallenden oder sinkenden Leistungsansprüchen führte«, sagt Peter Hüfken. Darauf ist er stolz. Gleichzeitig aber trat ein Widerspruch immer deutlicher zutage: »Es ist äußerst ungerecht, wenn wir auf der einen Seite fördern und fordern sollen – also Menschen dazu bringen, eine Arbeit aufzunehmen – und dann bekommen sie für diese Arbeit einen Stundenlohn von 1,38 Euro.« Einsachtunddreißig? Nach unten gehen die Möglichkeiten bis fast gegen Null. In der ver.di-Zeitschrift PUBLIK war vor einigen Wochen zu lesen, dass der traurige Tiefpunkt solchen Lohndumpings bei 26 Cent pro Stunde für die Arbeit eines Zimmermädchens lag. Selbst wenn – was nicht selten der Fall ist – so ein Zimmermädchen noch ein Schwarzgeld dazubekommt, bleibt die Zahlung solchen Lohnes sittenwidrig.  Im Jahr 2008 verklagte die ARGE Stralsund erstmals einen Arbeitgeber, der sittenwidrige Löhne bezahlte. Im Februar 2009 urteilte das Stralsunder Arbeitsgericht, im April das Bundesarbeitsgericht.
Im April 2009 führte das Bundesarbeitsgericht zudem aus, unter welchen Bedingungen ein Arbeitsentgelt sittenwidrig ist. Die ARGE Stralsund lässt gegenwärtig im Rahmen eines Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht in Rostock Rechtsfragen im Hinblick auf dieses Urteil des Bundesarbeitsgerichts klären. Man will wissen, wann etwa ein verwerfliches Motiv des Arbeitgebers anzunehmen ist.

ARGE ist keine Tarifpolizei

Es ist schwierig mit dem Begriff »sittenwidrig«, der im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert ist. Ein Lohn gilt demnach als sittenwidrig, wenn er weniger als zwei Drittel der tariflichen oder ortsüblichen Vergütung beträgt. Das ist schwammig und in einer Stadt wie Stralsund, mit geringer Tarifbindung bei Arbeitgebern, nicht sonderlich hilfreich. Wer bestimmt, was ortsüblich ist? In Sachsen wäre ein Stundenlohn von zwei Euro für eine Friseurin nicht sittenwidrig, in Berlin kann der Mitarbeiter eines Wachschutzes mit 3,50 Euro Stundenlohn nach Hause gehen, ohne dass dem Arbeitgeber daraus rechtliche Schwierigkeiten erwachsen. Und wir sprechen hier von Bruttolöhnen! Dazu kommt, wie Peter Hüfken erklärt: »Wir sind Grundsicherungsträger, keine Tarifpolizei.« Dies ist so, auch wenn die ARGE mit der Zollbehörde, die federführend bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit ist, kooperiert. Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag eine Vereinbarung stehen, die lautet: »Die Rechtsprechung zum Verbot sittenwidriger Löhne soll gesetzlich festgeschrieben werden, um Lohndumping zu verhindern.« Schön, sagen Gewerkschafter, da wurde also noch mal aufgeschrieben, was ohnehin schon gilt. Warum auch immer, in Stralsund urteilt das Arbeitsgericht eher arbeitgeberfreundlich denn im Sinne der Arbeitnehmer. Es gibt aber auch noch das Strafgesetzbuch, in dem steht, dass Lohnwucher vorliegt, wenn ein Drittel unter Tarif gezahlt und eine besondere Notlage ausgenutzt wird. Straftaten wiederum müssten durch die Staatsanwaltschaft verfolgt werden. Dies funktioniert jedoch in Stralsund ebenfalls nicht, obwohl der dafür zuständige Zoll dies mehrfach probiert hat.

Peter Hüfken sähe es gern, wenn Arbeitnehmerinnen oder -nehmer sich trauten, mit Unterstützung der ARGE gegen Arbeitgeber zu klagen, die Lohndumping betreiben. »Die Forderungen der Arbeitnehmer liegen oft viel höher als die Beträge, die wir einklagen können. Und sie bekämen dann das, was ihnen über die in Anspruch genommenen Transferleistungen zustünde.« Getraut hat sich bislang nur einer. Zu groß die Angst, nie wieder einen Job zu bekommen, wenn sich das herumspricht.
»Insgesamt haben wir seit 2007 137.000 Euro für 66 Arbeitnehmer in 34 Betrieben ?zurückbekommen«, sagt Peter Hüfken. ?»Gerichtlich wurden davon allerdings nur 17.000 Euro durchgesetzt. Meist haben wir uns außergerichtlich mit den Arbeitgebern einigen können. Natürlich binden wir damit Ressourcen, aber die sind im Verhältnis zu den Rückzahlungen gering, und was wir tun, hat eine präventive Wirkung. Es spricht sich rum, kann man sagen.«  Aber der Leiter der Behörde sagt auch, der wachsende Erfahrungs- und Kenntnisstand zeige, dass es immer schwieriger werde, Geld zurückzubekommen. Die Bundesagentur empfiehlt anderen ARGEn trotzdem, es den Stralsundern gleichzutun.
Ein Behördenchef ist kein Politiker. Die Einführung eines gesetzlich verankerten Mindestlohns ist eine politische Angelegenheit und Entscheidung. Möglicherweise müsste eine ARGE wie die in Stralsund dann seltener zur Klägerin gegen Arbeitgeber werden. Peter Hüfken sagt: »Gäbe es Lohnuntergrenzen, hätten wir sicher weniger Probleme.«
Die Bundesregierung bewertet das anders. Der Staat stockt weiterhin die Einkommen der niedrig Entlohnten mit Steuergeldern auf. Dieses Geschäftsmodell, Menschen zu Hungerlöhnen zu beschäftigen und den Staat den Rest übernehmen zu lassen, funktioniere glänzend, schrieb die Zeitschrift PUBLIK: »Man kann es auch Ausbeutung nennen.«