Zum Hauptinhalt springen

Verfassungsgericht erlaubt Fiskalpakt. Aber DIE LINKE erstreitet mehr Rechte für den Bundestag

erschienen in Klar, Ausgabe 27,

Als im Jahr 2008 die ersten Banken strauchelten, setzten Regierungen weltweit einen gefährlichen Kreislauf aus Bankenrettung und zunehmender Staatsverschuldung in Gang. Ende 2011 unterzeichneten 25 EU-Staaten den Fiskalvertrag, der radikale Sparmaßnahmen vorsieht,  um die Staatsschulden zu begrenzen.

Die Eurostaaten initiierten zugleich den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Der ESM verspricht Staaten weitere Mittel zur Rettung der Banken, sofern sie die harten Auflagen des Fiskalpakts erfüllen. Der Kreislauf aus Bankenrettung, Verschuldung und Sparmaßnahmen wird mit diesen beiden Instrumenten ungebremst weitergehen.

Die Mehrheit im Deutschen Bundestag für Fiskalpakt und ESM war überwältigend: CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne – sie alle stimmten Ende Juni 2012 für die beiden Gesetze. Einzig die Fraktion DIE LINKE lehnte diese Gesetzespakete geschlossen ab.

Mehr noch: Die Bundestagsfraktion klagte gegen Fiskalpakt und ESM vor dem Bundesverfassungsgericht, das am 10. Juli 2012 über die Anträge verhandelte. Der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, reiste zur mündlichen Verhandlung nach Karlsruhe und begründete die Klage: „Es geht uns darum, den Sozialabbau und die Gefährdung der Demokratie in Europa zu stoppen.“

Am 12. September 2012 haben die Verfassungsrichter die Klage zwar abgewiesen und den Weg frei gemacht für Fiskalpakt und ESM. DIE LINKE konnte trotzdem einen politischen Erfolg verbuchen: Dank der Klage stärkten Deutschlands oberste Richter die Rechte des Bundestags. Soll die deutsche Haftungssumme von derzeit 190 Milliarden Euro erhöht werden, muss darüber das Parlament entscheiden.

Mittlerweile hat Bundespräsident Joachim Gauck die Gesetze zum Fiskalpakt und ESM ratifiziert.

 

Fiskalpakt

Mittels des Fiskalpakts verpflichten sich 25 EU-Staaten, ihre Haushaltsdefizite zu senken. Vorbild dafür ist die deutsche Schuldenbremse. Kern des Vertrags: Die Unterzeichnerstaaten dürfen kaum noch neue Schulden machen und müssen ihre Ausgaben (Löhne, Renten, Sozialleistungen, Investitionen) kürzen. Nur unter dieser Bedingung dürfen sie Hilfen des ESM in Anspruch nehmen. Erfüllen einzelne Länder die extrem strengen Sparvorgaben des Pakts nicht, drohen ihnen Sanktionen.

 

ESM

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) ist eine Finanzinstitution, die von den Euro-Mitgliedsstaaten eingerichtet wird und die Zahlungsfähigkeit von Ländern mit Finanzproblemen sichern soll. Die Eurostaaten zahlen hierzu Kapital ein und haften für weitere Summen. Das Stammkapital des ESM soll 700 Milliarden Euro betragen, Deutschland soll für bis zu 190 Milliarden Euro haften. Der ESM kann Kredite und Bürgschaften an Staaten vergeben; diese wiederum können das Geld zur Rettung von Banken benutzen.