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Unwürdig: Psychotest für Vornamenänderung

erschienen in Querblick, Ausgabe 4,

Transsexuellenrecht muss reformiert werden

Es gibt Menschen, die das Gefühl haben, im »falschen Körper« geboren zu sein. Sie nehmen sich selbst als Angehörige des anderen Geschlechts wahr und lehnen das ihnen bei der Geburt zugeordnete Geschlecht ab. Man spricht von Mann-zu-Frau-Trans-sexuellen, besser von Transfrauen bzw. von Frau-zu-Mann-Transsexuellen, besser von Transmännern.

Seit 1981 ist in der Bundesrepublik das »Gesetz zur Änderung der Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz – TSG)« in Kraft. Unter bestimmten Bedingungen können Transfrauen und Transmänner ihren Vornamen und ggf. auch den Personenstand, also das juristische Geschlecht, ändern. In der DDR gab es übrigens eine ähnliche Regelung, die zum Teil moderner und auch besser ausgestaltet war. Die Änderung des offiziellen Geschlechts wurde zudem umfassend sozial unterstützt, z. B. hinsichtlich eines eventuell gewünschten Wechsels des Wohnumfeldes oder der Arbeitsstelle.

Viele Bestimmungen des Gesetzes sind bevormundend und zu restriktiv. Sie zwingen Menschen zu etwas, was diese für sich selbst vielleicht gar nicht brauchen und was auch mit Blick auf die Gesellschaft unnötig ist. So muss man sich für die Vornamensänderung beispielsweise psychologisch begutachten lassen, obwohl es keine objektiven Kriterien für Transsexualität gibt und die GutachterInnen auf die Aussagen der Betreffenden angewiesen bleiben. Für die Personenstandsänderung muss man sich operativen Veränderungen unterziehen ohne Rücksicht darauf, ob das im individuellen Fall für eine befriedigende Lebensqualität überhaupt notwendig ist. Außerdem müssen Verheiratete sich scheiden lassen, auch wenn sie mit ihrem Partner bzw. ihrer Partnerin zusammenbleiben wollen.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht das TSG an mehreren Stellen für verfassungswidrig erklärt. Es besteht also dringender Reformbedarf. In mehreren Ländern Europas und der übrigen Welt gibt es schon seit längerem einfachere und das Selbstbestimmungsrecht der Betreffenden weit besser respektierende Regelungen.
Anfang des Jahres hat im zuständigen Innenausschuss ein Fachgespräch stattgefunden, bei dem die geladenen Sachverständigen in bemerkenswerter Übereinstimmung eine grundlegende Neufassung des Transsexuellenrechts angemahnt haben.

Die Federführung für die Reform des Transsexuellenrechts liegt beim Bundesinnenministerium. Dort ist das Problem seit langem bekannt, nicht zuletzt durch Kleine Anfragen der Linksfraktion und auch der einstigen PDS-Fraktion, ohne dass etwas geschehen wäre.
Christian Schenk