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Unterschrieben, aber noch nicht entschieden!

erschienen in Klar, Ausgabe 40,

Am 30. Oktober unterschrieben der Ratspräsident der Europäischen Union (EU), Donald Tusk, und der kanadische Premier Justin Trudeau das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) – trotz vieler Einwände einzelner Regionen und zahlreicher Gegendemonstrationen in vielen europäischen Ländern, zuletzt am 17. September auch in sieben deutschen Städten.

Die Ratifizierung des Abkommens hatte sich zunächst um ein paar Tage verzögert, da das belgische Regionalparlament der Wallonie gegen CETA gestimmt hatte. Die Wallonie fürchtete um die Konkurrenzfähigkeit ihrer heimischen Landwirtschaftsbetriebe und ängstigte sich vor der Einführung von Gentechnik im Saatgut. Auch gegen eine Paralleljustiz in Form von privaten Schiedsgerichten stemmte sich die Region. 

Die Folge des wallonischen Widerstands: An dem 1500 Seiten umfassenden Abkommen wurde zwar nichts verändert, aber es wurden Zusatzvereinbarungen beschlossen. Belgien fordert unter anderem eine Schutzklausel für Landwirtschaftsbetriebe, und der Europäische Gerichtshof soll prüfen, ob die Schiedsgerichte in CETA mit EU-Recht vereinbar sind.

Mitte Oktober hatte bereits das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag der Fraktion DIE LINKE abgewiesen. Zugleich hatten die Verfassungsrichter aber hohe Hürden für die Unterzeichnung durch Deutschland festgelegt, sodass Sahra Wagenknecht, Chefin der Fraktion DIE LINKE, von einem „Teilerfolg“ sprach. Rechtliche Klarstellungen und Zusatzerklärungen mussten danach für unter anderem den Investitionsschutz, die Schiedsgerichte, für Arbeitsschutzstandards und Urheberschutz formuliert werden. 

Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts bisher nicht erfüllt und dürfen aus diesem Grund das Abkommen nicht unterzeichnen. Deshalb hat DIE LINKE erneut das Bundesverfassungsgericht angerufen und einen Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Karlsruhe gestellt. 

Nach der Unterschrift von EU-Kommission und dem kanadischen Premier muss nun als Erstes das Europäische Parlament abstimmen. Danach tritt CETA vorläufig in Kraft – allerdings nur für Bestandteile, die ausschließlich in europäischer Hoheit liegen. Im Laufe der nächsten Jahre muss dann in allen 28 Mitgliedsländern der EU abgestimmt werden – und zwar in 42 nationalen und regionalen Parlamenten. Erst wenn überall zugestimmt worden ist, tritt CETA vollständig und völkerrechtlich verbindlich in Kraft. In Deutschland werden sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat abstimmen müssen. CETA kann also auch noch abgelehnt und so ganz zu Fall gebracht werden. Es lohnt sich deshalb mehr denn je, auf der Straße und im Parlament zu protestieren.