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So schützen Sie sich vor Abzocke am Telefon und im Internet

erschienen in Klar, Ausgabe 18,

Ungebetene Anrufer locken mit Gewinnspielen, versprechen tolle Gewinne. Vorsicht! Verbraucherinnen und Verbraucher müssen höllisch aufpassen, um nicht über den Tisch gezogen zu werden. Bei den Verbraucherzentralen stapeln sich die Beschwerden, obwohl unerwünschte Werbeanrufe seit August 2009 verboten sind. Abzocker auch im Internet: Geködert wird mit unentgeltlichen Kochrezepten oder Intelligenztests, um von verborgenen Kosten abzulenken. Klar erklärt, wie Sie sich schützen können:

Wie kann ich mich schützen?

Am Telefon hilft nur eins: alle Angebote ablehnen oder sofort auflegen. Im Internet gilt: nirgends überstürzt anmelden, eigene Daten nicht vorschnell preisgeben. Und Achtung vor Werbung für anscheinend kostenlose Angebote und Gewinnversprechen! Die tatsächlichen Preise finden sich oft versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder am Ende der Internetseite.

 

Wie kann ich mich gegen unerwünschte Anrufewehren?

Name des Anrufers, Firma und Grund des Anrufs sowie Datum und Uhrzeit notieren. Wenn möglich, auch die Nummer des Anrufers aufschreiben. Mit diesen Daten kann man den Anrufer abmahnen. Dabei sind die Verbraucherzentralen behilflich. Auch die Bundesnetzagentur ist zuständig für Rufnummernmissbrauch und bietet auf ihrer Homepage Formulare zur Meldung von kommerzieller Telefonbelästigung an.

 

Was mache ich, wenn ich auf Tricks reingefallen bin?

Nicht zahlen, sondern Hilfe suchen. Wer eine Rechnung begleicht, riskiert den Vorwurf, den Vertrag anerkannt zu haben. Stattdessen lohnt es sich, brieflich – möglichst per Einschreiben – den Vertragsabschluss zu bestreiten. Ein versteckter Preishinweis im Internet kann unwirksam sein, wenn er laut Werbung nicht zu erwarten war. Bei Mahnungen sollte rechtzeitig Widerspruch eingelegt werden, um Vollstreckungen vorzubeugen.