Die Bundesregierung kürzt am stärksten bei den Schwächsten: Hartz-IV-Beziehenden streicht sie das Elterngeld, den Rentenbeitrag, das Übergangsgeld.
Kein Zuschlag beim Übergang von Arbeitslosengeld zu Hartz IV
Der Zuschlag beim Übergang vom Arbeitslosengeld zu Hartz IV von bis zu monatlich 160 Euro pro Person wird weggekürzt. Minus 210 Millionen Euro.
Rentenbeitrag ersatzlos gestrichen
Der Rentenversicherungsbeitrag für Hartz-IV-Beziehende wird ersatzlos gestrichen. Wer lange arbeitslos ist, hat zukünftig noch geringere Rentenansprüche. Minus 1,85 Milliarden Euro.
Elterngeld gekürzt
Hartz-IV-Beziehenden wird das Elterngeld in Höhe von monatlich 300 Euro im ersten Lebensjahr des Kindes komplett gestrichen. Minus 450 Millionen Euro.
Weniger Förderung bei der Jobsuche
Langzeitarbeitslose Menschen sollen noch weniger als bisher gefördert werden. Minus 1,3 Milliarden Euro.
Die Regierung verschärft die Strafen bei Verstößen gegen die Hartz-Gesetze und eröffnet die Möglichkeit, bei den Kosten der Unterkunft zu kürzen. Gleichzeitig werden durch die Verkürzung von Fristen die rechtlichen Möglichkeiten eingeschränkt, gegen fehlerhafte Bescheide der Behörden zu klagen.

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