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Schwerpunkte linker Behindertenpolitik

Von Ilja Seifert,

„Nichts über uns ohne uns“ ist die Forderung der emanzipatorischen Behindertenbewegung. Für DIE LINKE ist Selbstvertretung selbstverständlich! In der Präambel der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, für deren konsequente Umsetzung wir uns einsetzen, steht, „dass die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe ihr Zugehörigkeitsgefühl verstärken und zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft und bei der Beseitigung der Armut führen wird“.

DIE LINKE fordert, die Behindertenthematik in allen Politikfeldern und bei allen Planungen als bereichernde Querschnittsaufgabe zu berücksichtigen. Es geht dabei nicht nur um geeignete Maßnahmen der Gesetzgebung zur Herstellung von Chancengerechtigkeit, den bedarfsgerechten Ausgleich von Nachteilen oder eine aktive Antidiskriminierungspolitik. Wir wollen zu einer positiven Bewusstseinsbildung beitragen, die besondere Stärken und Kompetenzen schätzt sowie respektvollen Umgang im Miteinander fördert. Es geht um den Schutz der Würde und Gerechtigkeit, um Autonomie und bürgerliche Freiheitsrechte, um den Abbau von Vorurteilen und es geht um gelebte Vielfalt. Dem neoliberalen Zeitgeist setzen wir konstruktive Aufgeschlossenheit entgegen, die am Ende allen nützt. Denn: Behindertenpolitik ist Menschenrechtspolitik!

Selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen!

Noch immer sind viele Menschen mit Behinderungen ausgesondert: Sie lernen in so genannten Sonderschulen, arbeiten in speziellen Werkstätten, Reisen in Behindertengruppen oder fristen ihr Leben in Heimen. Das ist nicht nur diskriminierend für die Betroffenen, es ist auch eine verpasste Chance für die Gesellschaft als Ganzes. Jeder Mensch hat das Recht auf volle Teilhabe und einen angemessenen Lebensstandard. Das schließt die Bereiche Bildung, Arbeitsleben und selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinde ebenso ein wie Erholung, Freizeitaktivitäten, Reisen und Sport. Grundlage und Maßstab bildet die UN-Behindertenrechtskonvention. Der darin festgeschriebene Inklusionsgedanke meint im Gegensatz zu Integration nicht die Eingliederung der „Aussortierten“, sondern Verhältnisse, in denen alle Menschen – mit oder ohne Behinderungen – am gesamtgesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und vollständig teilhaben können. Eine humane Wohlstandsgesellschaft muss auch Menschen mit Behinderungen die ganze Vielfalt der Bildungsinstitutionen eröffnen und ihnen eine freie Berufswahl ermöglichen, wie das im Grundgesetz (Artikel 12 des Grundgesetzes) garantiert wird. Auch im Freizeitbereich und in der privaten Lebensführung hat jeder Mensch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 des Grundgesetzes). Es ist daher wichtig, für Menschen mit Behinderungen Wege zu öffnen, ihr Leben inmitten der Gesellschaft zu führen.

Jede Schule für alle

Selbst die beste Sonderschule sondert aus. In Behindertenwerkstätten und Heimen werden „Behinderte“ zwar von engagierten und professionellen Menschen umsorgt und betreut. Sie werden aber auch von der Gesellschaft abgeschirmt. Eine Gesellschaft, der es um echte
Teilhabeermöglichung geht, stellt die finanziellen und organisatorischen Ressourcen bereit, um persönliche Alltagsassistenz zu gewährleisten, die es diesen Menschen ermöglicht, inmitten der Gesellschaft zu leben. Wichtig sind die aktive Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungsprozessen sowie die Selbstvertretung in öffentlichen Angelegenheiten als Expertinnen und Experten in eigener Sache.

Wir wollen:

  • Inklusive Kindertagesstätten, Schulen und Universitäten – behinderte und nicht behinderte Kinder und Jugendliche lernen gemeinsam!
  • Einstellung ausreichender Anzahl von Lehrkräften mit und ohne Behinderung!
  • Einen offenen und barrierefreien Arbeitsmarkt!
  • Individuelle Unterstützung bei der Arbeitsuche und berufliche Aufstiegschancen!
  • Konsequente Antidiskriminierungspolitik!


Barrieren abbauen!

Rund zehn Prozent der Bevölkerung lebt mit Behinderungen. Durch vielfältige Barrieren im Alltag, in Gebäuden, Verkehrsmitteln, Wohnhäusern, Arbeitsstätten, Schulen,  Dienstleistungseinrichtungen und im Bereich der Technologien ist Teilhabe für sie nur eingeschränkt möglich. Ziel ist es, größtmögliche Unabhängigkeit im Bereich der persönlichen Mobilität zu erreichen. Dabei sind Hürden im kommunikativen, rechtlichen und administrativen Bereich sowie Blockaden in den Köpfen zu überwinden.

Wir wollen:

  • Die konsequente Gestaltung unserer Umwelt nach dem „Nutzen-für-Alle-Konzept“!
  • Die Beachtung beziehungsweise Umsetzung der Vorschriften der Behindertengleichstellungsgesetze und der UN-Behindertenrechtskonvention!
  • Informationen in allen Kommunikationsformen (Gebärdensprache, Brailleschrift, leichte Sprache für Menschen mit Lernschwierigkeiten etc.)!
  • Die Entwicklung von nutzerfreundlichen Produkten, Technologien und Dienstleistungen!
  • Barrierefreiheit als verpflichtende Voraussetzung für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen!


Teilhabe sichern!

Eine Voraussetzung für Chancengerechtigkeit ist der Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Es darf nicht sein, dass Menschen aufgrund einer körperlichen, geistigen oder Sinnes-Beeinträchtigung in Armut oder Isolation geraten. DIE LINKE fordert daher ein Nachteilsausgleichsgesetz, damit behinderungsbedingte Nachteile einkommens- und vermögensunabhängig ausgeglichen werden. Genauso unabdingbar ist es, persönliche Assistenz und Pflege bedarfsdeckend zu ermöglichen.