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Sammelsurium statt Strategie

erschienen in Querblick, Ausgabe 9,

Wenn Frauen zwischen 16 und 44 Jahren in Europa gesundheitliche Schäden erleiden oder sogar sterben, dann ist Gewalt in der Familie die Hauptursache – noch vor Krebs oder Verkehrsunfällen. In Deutschland erleben zwei von fünf  Frauen in ihrem Leben sexuelle oder körperliche Gewalt. Jede vierte Frau wird hierzulande von ihrem Partner misshandelt und 58 Prozent der Frauen in Deutschland haben unterschiedliche Formen sexueller Belästigung erfahren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist ein strukturelles Problem und kann jede treffen: Das ist keine »Privatsache«, kein »Familiendrama«. Die vielfältigen Formen von Gewalt erfordern differenzierte politische Strategien, die allen Erscheinungsformen von Gewalt begegnen und beispielsweise der besonderen Situation von Migrantinnen gerecht werden. Vor diesem Hintergrund ist sehr zu begrüßen, dass das Bundeskabinett im vergangenen Jahr den »Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen« verabschiedete. Aber es ist auch ein Grund, näher hinzusehen, was sich dahinter genau verbirgt.

Der Aktionsplan II bündelt angeblich 135 Maßnahmen aus zehn Handlungsfeldern. Schon angesichts dieser Vielzahl an Aktivitäten liegt zunächst der Eindruck nahe, dass die Bundesregierung mit geballter Kraft gegen Gewalt an Frauen vorgeht. Allerdings beschönigt die entsprechende Broschüre des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die tatsächlichen Maßnahmen mehr, als dass sie einen vollständigen Überblick bieten würde. Eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE bringt endlich Licht ins Dunkel. Allerdings zeigt die Antwort der Regierungskoalition leider, dass es Ministerin Ursula von der Leyen mehr um Quantität als um Qualität ging.

Allein die Spannweite des Begriffs »Maßnahme« verblüfft. Da wird ein Sonderelternbrief zu den Auswirkungen der häuslichen Gewalt auf Kinder (Nr. 15) genauso als präventive Maßnahme gezählt wie der komplette Nationale Aktionsplan »Für ein kindergerechtes Deutschland 2005–2010« (Nr. 21). Der NAP für ein kindergerechtes Deutschland umfasst knapp 170 Maßnahmen, mehrere davon tauchen auch noch als einzelne Maßnahmen im Aktionsplan II gegen Gewalt an Frauen auf. Darunter auch Lenkungsgruppe und Arbeitskreise (Nr. 60).
Solche Beispiele dafür, dass der Aktionsplan durch die Auflistung vieler »Maßnahmen« aufgebauscht wurde, finden sich leider in rauen Mengen. So mutiert  die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (Nr. 51) genauso zu einer Maßnahme gegen Gewalt an Frauen wie das gesamte »Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle 2007« (Nr. 100).

Die einzelnen Maßnahmen sind in die 10 Handlungsfelder Prävention, Rechtsetzung, Hilfesystem zur Unterstützung und Beratung gewaltbetroffener Frauen, bundesweite Vernetzung im Hilfesystem, Kooperation zwischen staatlichen Institutionen und nichtstaatlichen Hilfsangeboten, Arbeit mit Tätern, Qualifizierung und Sensibilisierung, Forschung, europäische und internationale Zusammenarbeit sowie Unterstützungsmaßnahmen für Frauen im Ausland sortiert. Die jeweiligen Handlungsfelder sind dabei sehr unterschiedlich gewichtet. Besonders positiv ist, dass mit 30 Maßnahmen ein Schwerpunkt auf das Thema Gewaltprävention gelegt wird. Ein wichtiges Thema der Gewaltprävention – die Arbeit mit Tätern – wurde sogar zu einem eigenen Handlungsfeld gemacht, wenngleich diese dann in der Realität mit nur 3 Maßnahmen recht dürftig ausfällt.
 
Auch die übergreifende Zusammenarbeit der verschiedenen Ministerien ist auf den zweiten Blick eher bescheiden. Knapp die Hälfte aller Maßnahmen (48 Prozent) bestreitet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allein. Von den verbleibenden 70 Maßnamen sind weitere 20 gemeinsame Projekte mit anderen Ministerien oder Einrichtungen wie zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

Bei aller Kritik: Viele der aufgeführten Maßnahmen sind wichtig und richtig. Aber eine wirkliche differenzierte Strategie, mit der die unterschiedlichen Erscheinungsformen von Gewalt gegen Frauen wirksam bekämpft werden könnten, bleibt die Bundesregierung mit diesem Aktionsplan schuldig. Daher erstaunt es auch nicht, dass gerade aktuelle und grundsätzliche Probleme im Aktionsplan keine oder nur sehr geringe Beachtung finden.

Kaum Beachtung findet beispielsweise die Tatsache, dass mit der Einführung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und XII) die Grundlagen für die Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder in den meisten Bundesländern grundlegend verändert wurden. Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern weisen seit langem darauf hin, dass die Finanzierung über einzelfallbezogene Tagessätze bestimmte Frauen, wie z. B. Studentinnen, von Hilfeleistungen ausschließt, da diese nicht Hartz-IV-berechtigt sind und ihren Aufenthalt nicht selbst bezahlen können.

Darüber hinaus ist die generelle Finanzierung vieler dieser Schutzeinrichtungen bedroht. Angesichts einer solch dramatischen Situation ist das Vorhaben der Bundesregierung, bei der Evaluierung des SGB II die Situation gewaltbetroffener Frauen zu »berücksichtigen«, nicht ausreichend.

DIE LINKE hat daher erwirkt, dass der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sich am 12. November 2008 in einer öffentlichen Anhörung mit diesem Thema beschäftigen wird.
Jutta Kühl, Referentin für feministische Politik der Bundestagsfraktion DIE LINKE