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Republik der Minijobber

erschienen in Clara, Ausgabe 22,

Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten in Minijobs. Oft als Zuverdienst, weil ihr eigentliches Arbeitsverhältnis nicht zum Leben reicht.

In Deutschland feiert ein Arbeitsverhältnis zweiter Klasse seinen Siegeszug: Minijobs. Umgangssprachlich auch als 400-Euro-Jobs bekannt. Für diese zahlen Unternehmen weniger Sozialabgaben. Das macht sie besonders profitabel für Unternehmen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen profitieren davon nicht. Sie erhalten Armutslöhne, sind sozial kaum abgesichert. Da Minijobber keine nennenswerten Rentenansprüche erwerben, ist Altersarmut die Perspektive. Noch zu Beginn des Jahres 2003 gab es 4,2 Millionen dieser Minijobs. Derzeit sind es etwa 7,5 Millionen. Ein Anstieg um 80 Prozent – der rot-grünen Regierung sei Dank. Mit den Hartz-Gesetzen hob sie jegliche Beschränkung für Minijobs auf, und unzählige reguläre Arbeitsplätze wurden so zerstört – besonders in den Dienstleis-tungsbranchen wie Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Mittlerweile ist jeder vierte Arbeitsplatz ein Minijob.
Vor allem im Handel gibt es heute kaum noch Vollzeitjobs, die überwiegende Zahl der Beschäftigten arbeitet in Teilzeit. Für viele reicht das nicht zum Leben. »Heute arbeiten viele Menschen in Minijobs, um ihr Einkommen aus dem Hauptjob aufzustocken«, sagt Sabine Zimmer, die als Gewerkschaftssekretärin für Handel bei ver.di arbeitet. Vor allem Frauen sind davon betroffen: Zwei von drei Minijobs werden von Frauen ausgeübt.
Dazu kommt, dass Minijobberinnen und Minijobber im Arbeitsalltag häufig benachteiligt sind. Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass die Beschäftigten ihre Rechte nicht kennen oder sich nicht trauen, diese einzufordern. Obwohl das Arbeitsrecht auch für geringfügig Beschäftigte gilt, wird es oft missachtet. Diese Erfahrungen hat auch der Berliner Gebäudereiniger Andreas Döhnert (54) gemacht. Aber irgendwann hatte er die Nase voll und zog vor Gericht. Anlass war eine Episode im April dieses Jahres. Der 54-Jährige hatte als Minijobber für ein Berliner Unternehmen Ferienwohnungen gereinigt. Doch obwohl er laut Gesetz 8,55 Euro pro Stunde verdienen sollte, wollte ihm sein Arbeitgeber nur 7 Euro bezahlen. Von den vorgeschriebenen 28 Urlaubstagen im Jahr sollte er nur 24 bekommen. Darauf kündigte er an, vor Gericht seinen Tariflohn einzuklagen.
Wenig später hatte er die Kündigung in seinem Briefkasten. »Wenn man auf seine Arbeitsrechte besteht, wird man nach Gutdünken gekündigt«, sagt Andreas Döhnert. Fast immer, wenn er auf den Tarif- und Mindest-lohn bestanden habe, sei er rausgeflogen. Im August dann die Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts: Gewonnen, seine Firma muss Lohnnachzahlungen überweisen. Trotz der Einschüchterung durch die Arbeitgeber weiß er, dass sich jede Klage lohnt. »Wir dürfen es nicht hinnehmen, dass wir wie Arbeitnehmer zweiter Klasse behandelt wer-den.«
Andreas Döhnert hat Erfolg gehabt. Anderen Betroffenen steht der Rechtsweg ebenfalls offen. Das grundsätzliche Problem der Minijobs aber bleibt. »Minijobs sind eine Sackgasse für Mensch und Gesellschaft«, sagt Sabine Zimmermann, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Für sie muss eine politische Lösung des Problems her. Das sei man den Betroffenen schuldig: »DIE LINKE fordert deswegen, die Sonderstellung der Minijobs aufzuheben. Normale sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss gestärkt werden. Mit einem Mindestlohn und einem Zukunftsinvestitionsprogramm können wir für mehr gute Arbeit sorgen.«