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Regierung beschneidet Grundrechte

Von Katja Kipping, erschienen in Clara, Ausgabe 18,

Die Bundesregierung kürzt bei Hartz IV nochmals die Leistungen und verschärft erneut die Repressionen, analysiert Katja Kipping.

Niedrige soziale Leistungen und ein repressives Regime von Sanktionen und Bedürftigkeitsprüfung schränken die Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger massiv ein – so lässt sich die Hartz-IV-Praxis zusammenfassen. Beschädigt wird vor allem das Grundrecht auf eine menschenwürdige Sicherung der Existenz und auf politische und kulturelle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

Hinter der Hartz-IV-Praxis steht die Glorifizierung der Lohnarbeit auf dem kapitalistischen Arbeitsmarkt: Wer für diesen nicht strammsteht, gehört bestraft. Darüber hinaus gilt: Wer sich als Erwerbsloser in sinnvollen Arbeitsbereichen engagieren will, etwa in der Politik, wird mit der Fußfessel der permanenten Erreichbarkeit daran gehindert. Fahrten zu Demos gegen Hartz IV am Werktag sind daher kaum möglich. Sie sind außerdem mit Armutsregelsätzen oft gar nicht bezahlbar. Die gesamte Hartz-IV-Praxis demütigt und verarmt nicht nur die Betroffenen. Nein, auch das grundlegende Bürgerrecht auf politische Teilhabe wird durch Hartz IV stranguliert.

Die Koalition aus CDU/CSU und FDP setzt bei Hartz IV fort, was SPD und Grüne begonnen und CDU/CSU und SPD weiter-entwickelt haben. Sie kürzen die Leistung-en und verschärfen die Repressionen: Sie haben die Zuschläge zu Hartz IV beim Übergang aus dem Arbeitslosengeld, die Rentenbeiträge und das Elterngeld komplett gestrichen und bei Maßnahmen, die erwerbslosen Menschen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz helfen sollen, drastisch gekürzt.

Die Koalition schränkt außerdem die Rechtssicherheit der betroffenen Menschen ein. Künftig bedarf es nicht mal mehr einer schriftlichen Belehrung, die auf mögliche Konsequenzen bei vermeidlichem Fehlverhalten hinweist. Vom Amt kann nun mit Verweis auf einen Aushang im Flur behauptet werden, die betroffenen Menschen hätten wissen müssen, dass dieses oder jenes Verhalten zu einer Leistungskürzung führt. Bürgerinnen und Bürger, die Hartz IV erhalten, begleitet so ständig die Angst, ob das jeweilige Verhalten Sanktionen zur Folge haben kann.

 

Trickserei bei Regelsatzberechnung

Skandalös ist auch die meiner Meinung nach verfassungswidrige Praxis der neuen Regelleistungsbestimmung. Fünf Euro, um die der Regelsatz für Erwachsene steigt, gleichen nicht einmal den Kaufkraftverlust von Hartz-IV-Beziehenden aus, der sich auf 20 Euro beläuft. Zudem ist die von CDU/CSU und FDP praktizierte Regelleistungsbestimmung intransparent und nicht sachgerecht. Die Regierung hat bisher nicht veröffentlicht, welche Aufträge sie dem Statistischen Bundesamt erteilt hat, um die Regelleistung zu berechnen. Auch die Rohdaten der Stichproben gibt sie bisher nicht preis. Zudem hat sie die Datenbasis der Regelleistungsberechnung verfälscht, indem sie einen großen Teil der armen Menschen und Hartz-IV-Aufstocker mitberechnet hat. Alternative und verfassungskonforme Berechnungen der Regelleistungen hat sie jedoch abgelehnt. Die Regierung hat all dies getan in der Hoffnung, dass bis zur nächsten Verfassungsklage noch viel Zeit vergehen wird.

 

Klage vor Verfassungsgericht

Die Fraktion DIE LINKE hat aber die Fraktionen der SPD und der Grünen gebeten, gemeinsam gegen diese Praxis beim Bundesverfassungsgericht zu klagen. Ob diese Fraktionen der Aufforderung folgen werden, ist noch nicht klar. Klar ist jedoch, dass alle Bürgerinnen und Bürger, denen die Grundrechte der Menschen am Herzen liegen, ihre Stimme gegen den weiteren Abbau von Grund- und Bürgerrechten erheben müssen.

 

Katja Kipping ist sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzende des Bundestagsausschusses Arbeit und Soziales