Zum Hauptinhalt springen

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – vertane Chance?!

erschienen in Querblick, Ausgabe 6,

Linksfraktion setzt sich für eine humane und solidarische Pflegeversicherung ein

Eine Reform der Pflegeversicherung ist überfällig. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 wurden die Leistungen nicht angehoben. Infolgedessen haben sie deutlich an Wert verloren, der privat zu erbringende Anteil wächst. Damit wird der Teilkasko--Charakter der Pflegeversicherung erheblich verschärft. Die Folgen bekommen in erster Linie Frauen zu spüren: Sie sind zum einen viel häufiger als Männer auf die Pflege angewiesen, zum anderen leisten sie den Großteil der Pflegearbeit – in der Familie, in den ambulanten Diensten und Pflegeheimen.

Die Bundesregierung hat im Dezember 2007 einen Gesetzentwurf für ein Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vorgelegt. Doch die damit verbundenen Erwartungen werden bitter enttäuscht: Die vorgesehene Anhebung der Leistungssätze ist so gering, dass noch nicht einmal der Wertverlust in Höhe von ca. 15 Prozent ausgeglichen wird. Auch künftig ist keine Regelung vorgesehen, die die Kaufkraft der Versicherungsleistungen ausreichend aufrechterhält.
Mit dieser Kritik stehen wir nicht alleine da: Zahlreiche Expertinnen und Experten bestätigten diese in einer insgesamt elfstündigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 21./23. Januar 2008.

DIE LINKE hat ein Sofortprogramm vorgelegt: Wir fordern unter anderem eine 15-prozentige Anhebung der Geld- und Sachleistungen sowie eine Anhebung der ambulanten und teilstationären Sachleistungsbeträge um weitere 25 Prozent. Hierdurch könnten Pflegebedürftige verstärkt professionelle Hilfen in Anspruch nehmen und gleichzeitig Pflegekräfte besser entlohnt werden.

Durch eine solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung ließen sich die dringend benötigten Leistungsanhebungen solide und gerecht finanzieren.

Ein Generalfehler der anstehenden Reform ist die fehlende Neudefinition des Pflegebegriffs. Die Bundesregierung hat erst spät einen Beirat eingesetzt, der bis Ende des Jahres tagt – allerdings hat sie sich nicht verpflichtet, eine wirkliche Reform unmittelbar folgen zu lassen. Vor allem Menschen mit demenziellen Erkrankungen werden weiterhin stark benachteiligt – die geringfügigen Leistungsverbesserungen ändern hieran nichts.

Bald sind die Messen gesungen, das Gesetz verabschiedet. Aller Voraussicht nach wird dies im März, spätestens im April 2008 sein. Bislang gibt es wenig Protest – etliche Verbände sind froh, dass sie überhaupt einen Cent mehr bekommen.

Ich meine: Hier ist breiter Protest – also Frauenpower – gefragt.
Martina Bunge, MdB, Vorsitzende des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages