Liebe Leserin, lieber Leser,
unzählige Sicherheitsgesetze wurden in den vergangenen zwölf Jahren verschärft. Der Raum, in dem sich Bürgerinnen und Bürger ohne staatliche Überwachung frei bewegen können, schrumpft kontinuierlich. Und während der staatlichen Datenkrake weitere Arme zur Überwachung und Verwaltung wachsen, steigt die Datensammelwut privater Unternehmen. Deutsche Bahn und Telekom, Lidl und KiK stehen stellvertretend für das datenschutzrechtliche Notstandsgebiet „Betriebe“ am Pranger. Das Unternehmen Google, wenn es Telefonkundendaten für seinen Ortungsdienst absaugt, und Bundeskriminalamt, wenn es online auf private Computer zugreifen will, folgen derselben Logik: Damit der Laden unproblematisch laufen kann, müssen persönliche Daten möglichst unbegrenzt zur Verfügung stehen. Die Erlaubnis zur Online-Durchsuchung bringt die Anmaßung des Staates auf den Punkt, zeigt exemplarisch wie diese Anmaßung mit Tricks und Täuschungen durchgesetzt wird und dass auch ein Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht das letzte Wort sein darf.
Online-Durchsuchung: Was ist das?
Die Online-Durchsuchung ist eine verdeckte Ermittlungsmethode. Behörden nehmen mit einem Trojaner Zugriff auf IT-Systeme, also zum Beispiel auf Computer oder Handys. Der Trojaner sammelt Daten und überträgt sie unbemerkt über das Internet an Behörden wie das Bundeskriminalamt. Mit einem Trojaner ist es zudem möglich, den Computer fernzusteuern, also zum Beispiel das Mikrofon oder die Webcam zu aktivieren. Der Trojaner kann auf unterschiedliche Art auf einen PC gelangen. So schlug das Innenministerium vor, gefälschte Behörden-E-Mails zu verschicken, die den Computer infizieren. Eine andere Möglichkeit ist, dass verdeckte Ermittler in die Wohnung einbrechen und den Trojaner direkt auf dem Computer installieren.
Tricks, Lügen und Täuschungen
Am Anfang stand die schlicht illegale Praxis, die der frühere Innenminister Schily (SPD) mit einer einfachen Dienstanweisung für den Verfassungsschutz legalisieren wollte. Öffentlich wurde derweil von der Regierung auf Fragen der Fraktion DIE LINKE unverdrossen behauptet, es fänden überhaupt keine solchen Durchsuchungen statt. Dieser Dreistigkeit folgte gleich die nächste. Online-Durchsuchungen, so wurde behauptet, seien nichts wesentlich anderes als normale Hausdurchsuchungen. Als schließlich ein Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof sich weigerte, eine Online-Durchsuchung anzuordnen, weil sie tief in die Rechte des Betroffenen eingreife und durch Recht und Gesetz nicht gedeckt sei und das Bundesverfassungsgericht Anfang 2008 erstmals ein Grundrecht auf die „Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ formulierte, musste selbst die Bundesregierung einsehen, dass sie ohne Rechtsgrundlage diese Machenschaften nicht fortsetzen konnte. Leider konnte sich das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem vollständigen Verzicht auf dieses demokratiegefährdende Instrument durchringen. Und so ist es jetzt im Bundeskriminalamtsgesetz, im § 20k, festgeschrieben. DIE LINKE meint: Da muss es wieder raus!
Tiefer Eingriff in die Grundrechte
Niemand bestreitet mehr, dass die Online-Durchsuchung ein tiefer Eingriff in die Grundrechte ist. Der Computer ist ein ausgelagertes Gehirn und Gedächtnis. Dort sammeln wir alle intimen Informationen aus allen Lebensbereichen wie Tagebücher, Steuererklärungen, Briefe oder E-Mails. Zwar kann auch eine normale Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der Festplatte solche Informationen zu Tage fördern. Der entscheidende Unterschied: Die Online-Durchsuchung ist, anders als eine Hausdurchsuchung, eine verdeckte Maßnahme, die der Betroffene nicht bemerkt und die viele Monate dauern kann. Der Kernbereich des Privaten ist schlicht ungeschützt.
Ein nutzloses, überflüssiges und gefährliches Instrument
DIE LINKE hat schon die vorherige Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD gefragt, welchen zusätzlichen Erkenntnisgewinn sich die Behörden von der Online-Durchsuchung erhoffen. Antwort: Im Zuge von Online-Durchsuchungen können regelmäßig dieselben Erkenntnisse gewonnen werden, wie durch ‚offene‘ Durchsuchungen und die Auswertung sichergestellter Computerdateien. Wozu braucht man sie dann? DIE LINKE hat auch aktuelle Koalition aus CDU/CSU und FDP gefragt, wie viel Online-Durchsuchungen denn nach der Legalisierung der Maßnahme im BKA-Gesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts seit Januar 2009 stattgefunden haben. Antwort: keine einzige! Wozu, fragt sich jeder halbwegs vernünftige Mensch nach solchen Antworten, wird ein Instrument auf Vorrat gehalten, das von tiefstem Misstrauen des Staates und seiner Behörden gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern geprägt ist?
Daten-Skandale
Lidl, Plus, Burger King, Telekom, Deutsche Bahn und KiK – diese Unternehmen stehen sinnbildlich für zahlreiche Datenschutz-Skandale. Die Schnüffelgesetze der Bundesregierung erlauben die Speicherung von viel mehr und viel detailreicheren Daten – der gläserne Bürger wäre perfekt. Diese Fälle zeigen, was passiert, wenn vor allem Misstrauen Leitbild von Politik ist: Sind Daten erst gespeichert, werden sie auch gebraucht und oft missbraucht. Jeder wird
überwacht, Menschen werden Spielball von Interessen – sei es staatlicher Datenhunger oder die Gewinninteressen von Telekom, Lidl und anderer.
Alternativen zu Big Brother
In den vergangenen zehn Jahren wurden allein bei den Landespolizeien 10 000 Stellen abgebaut. Es fehlt an alltäglicher Ausstattung. Polizisten berichten, dass sie ihre Schutzwesten selbst kaufen oder private Handys benutzen müssen. In manchem Flächenland fehlt es an Geld für Benzin, um ausreichend Streife zu fahren. Sicherheitsleistungen wurden privatisiert. So arbeiten an Flughäfen Sicherheitsdienste für einen Stundenlohn um fünf Euro, was zu gefährlichen Sicherheitsmängeln führt. Die Innenpolitiker der aktuellen Regierung entpuppen sich als Sicherheitspopulisten, fordern Sicherheit, kürzen aber dort, wo Polizistinnen und Polizisten ganz praktisch für Sicherheit sorgen könnten. Stattdessen werden im Windschatten des Anti-Terrorkampfs teure Technikprojekte vorangetrieben, die dazu führen, dass den Polizeien das Geld für ordentliche Arbeit fehlt. Allein der gescheiterte Videoüberwachungsversuch am Mainzer Hauptbahnhof hat eine sechsstellige Summe verbrannt, alleine die Entwicklung des angeblich aus Sicherheitsgründen notwendig gewordenen elektronischen Personalausweis hat mindestens 15 Millionen Euro gekostet, die realen Folgekosten für Bund, Länder und vor allem Bürger hat bisher nicht einmal der Haushaltsausschuss erfahren. DIE LINKE will eine Abkehr von dieser Politik, die nichts nützt, aber Grundrechte gefährdet, indem sie der Verfügung von Sicherheitspolitikern und Geschäftemachern überlassen werden. Statt Technik wollen wir Menschen einsetzen, um für Sicherheit im Alltag zu sorgen.
Redaktionsschluss: 29. September 2010