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Nur wer sich ändert, bleibt sich treu!

erschienen in Clara, Ausgabe 13,

Für eine neue gesamtdeutsche Verfassung!

In diesem Jahr feiern Politik und Gesellschaft den 60. Geburtstag des Grundgesetzes. Die Gratulanten kommen mit ganz unterschiedlichen Glückwünschen. Der eine lobt die Freiheitsrechte. Der Nächste feiert den Föderalismus. Manch einer stößt auf den Rechtsstaat an. Ganz trunken macht viele die repräsentative Demokratie. Nur wenige erkennen im schmal formulierten Sozialstaat die schönste und modernste Seite des Grundgesetzes. Viele sagen der alten Verfassung: »Du hast Dich bewährt. Bleib wie Du bist. Bleib Dir treu.« Andere wissen: Es bleibt sich nur der treu, der sich zu ändern vermag. Deswegen wäre das schönste Geschenk an die Jubilarin eine würdige Nachfolgerin. Um dieses Geschenk hat sie auch selbst gebeten. Der Geburtstagswunsch ist so alt wie die provisorische Verfassung selbst. Er fand sich schon in der alten Fassung ihres Artikels 146: Sollten Ost und West tatsächlich noch einmal zueinanderfinden, so müsse das Volk über eine neue gesamtdeutsche Verfassung entscheiden. Doch als dann die Einigung anstand, verkam sie zum Beitritt. Dem Volk in Ost und West legte man keine Verfassung zur Abstimmung vor. Ein Entwurf des Runden Tisches der DDR geriet ebenso schnell in Vergessenheit wie die vielen guten Ideen aus dem Westen zur Einführung sozialer Grundrechte und direktdemokratischer Elemente. Nur den Geburtstagswunsch wagte man nicht gänzlich zu streichen. Man schrieb ihn nur um.
Er findet sich weiterhin in Artikel 146: »Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«
Das Grundgesetz ist in der deutschen Verfassungsgeschichte die beste Verfassung. Es hat sich insbesondere - nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes - bei der Verteidigung der individuellen Freiheit der Menschen bewährt. Es hat die wehrhafte Demokratie auf eine stabile Grundlage gestellt. Es enthält ein fein abgestimmtes System der gegenseitigen Kontrolle staatlicher Macht. Das alles ist viel wert. Weimar hat das nicht geschafft. Doch das Grundgesetz ist eine Verfassung mit drei entscheidenden Makeln. Zum Ersten ist ausgerechnet der modernste Teil der Verfassung viel zu schmal geraten: die Sozialstaatlichkeit. Zum Zweiten leidet das Demokratiekonzept des Grundgesetzes unter einer irrationalen Angst vor seinen Bürgern: Direktdemokratische Beteiligungen sind kaum vorhanden. Zum Dritten kann sich die provisorische Verfassung nicht auf den Wählerwillen stützen. Alle drei Makel lassen sich beheben.
Eine neue gesamtdeutsche Verfassung sollte den bürgerlichen Freiheitsrechten soziale Grundrechte zur Seite stellen und das Sozialstaatsprinzip konkretisieren. Der Verfassungsentwurf würde damit anerkennen, dass Freiheit ohne Gleichheit zur Ausbeutung verkommt. Damit wäre eine Politik des Sozialabbaus künftig ebenso ausgeschlossen wie staatlich geförderte Reichtumspflege.
Der Entwurf könnte auch die Demokratie weiter entwickeln: Volksabstimmungen zu bundespolitischen Themen würden den Menschen die Gelegenheit geben zu beweisen, dass sie von der direkten Demokratie verantwortungsvollen Gebrauch machen können. Eine erste Gelegenheit ergäbe sich, noch bevor die neue Verfassung in Kraft träte: Am Tag der Abstimmung über diese Verfassung. Es wäre ein Tag, der viele Wunden des missglückten Beitritts der DDR heilen könnte. In Ost und West würden die Menschen unmittelbar und in freier Entscheidung über die Grundlagen ihrer Gesellschaft bestimmen. Das sollte auch selbstverständlich sein. Warum? Weil sie das Volk sind.