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Nein heißt Nein!

erschienen in Lotta, Ausgabe 12,

Der Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht ist geschafft. Reicht das?

Seit dem 10. November 2016 erfüllt das deutsche Sexualstrafrecht die menschenrechtlichen Anforderungen der Istanbul-Konvention, wonach nicht einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe stehen sollen. Jetzt ist ein sexueller Übergriff auch schon dann strafbar, wenn er gegen den erkennbaren Willen ausgeführt wird. Es kommt nicht mehr darauf an, ob eine betroffene Person sich gewehrt hat oder warum ihr dies nicht gelungen ist. Auch die bislang völlig straffreie sexuelle Belästigung wurde unter Strafe gestellt. Die Reform stellt einen Meilenstein für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung in Deutschland dar. 

Steht damit nun alles zum Besten? Nein. Wenn sich an der Anzeigenquote – bislang etwa zehn Prozent – etwas ändern soll, muss sich die Ausgestaltung dieser Verfahren verändern. Immer noch wird Betroffenen mit Misstrauen begegnet oder sie werden vor Gericht nach intimen Details ihres vorherigen Sexuallebens befragt. Die Dauer der Verfahren ist nicht selten skandalös – zuletzt wandte sich eine Betroffene an die Öffentlichkeit, die seit nunmehr drei Jahren auf den Beginn des Prozesses wartet. Und immer noch werden Betroffene – auch in ihrem sozialen Umfeld – mit den weitverbreiteten Vergewaltigungsmythen konfrontiert, wenn sie sich offenbaren. Ihnen wird eine Mitschuld gegeben, etwa wenn es heißt: »Hattest du zu viel getrunken?«

Der politische und mediale Umgang mit den sexuellen Übergriffen nach der Silvesternacht 2015/16 hat gezeigt, dass Betroffene viel Solidarität erfahren können – wenn die mutmaßlichen Täter »fremde« Männer sind. Die rassistische Komponente der Debatte hat sicher dazu beigetragen, dass auch eine Verschärfung des Ausweisungsrechts beschlossen wurde, dies aber im Gegensatz zur Nein-heißt-Nein-Regelung zum Glück nicht einstimmig.

So bleibt auch nach der Reform noch viel zu tun, bis sexuelle Übergriffe als gesamtgesellschaftliches Problem ernst genommen und dort bekämpft werden, wo sie entstehen: in der Mitte der Gesellschaft.

Katja Grieger ist Leiterin des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff)