Zum Hauptinhalt springen

„Mutterschutzzeiten für die Rente anerkennen“

Von Matthias W. Birkwald, erschienen in Klar, Ausgabe 37,

Rentenexperte Matthias W. Birkwald über die Benachteiligung von Müttern bei der Rente ab 63 Jahren

In der Öffentlichkeit ist kaum bekannt, dass besonders langjährig versicherte Frauen einen Monat Mutterschutzzeit bei der Berechnung der Rente ab 63 Jahren nicht anerkannt bekommen. Wann genau trifft das zu?   Matthias W. Birkwald: Betroffen sind alle Mütter, deren Kinder im ersten Drittel eines Monats geboren wurden und die in den vorherigen zehn Jahren kein Kind geboren haben. Ihnen wird dieser Monat Mutterschutz nicht angerechnet. Union und SPD sagen: Frauen zahlen während des Mutterschutzes keine Beiträge in die Rentenkasse, darum zählt der Monat nicht als Wartezeit. Das ist ein schlechter Witz!   Was wollte DIE LINKE mit ihrem Antrag erreichen?   Das Rentengesetz sollte so geändert werden, dass der Mutterschutz komplett anerkannt wird. Das wäre die sauberste Lösung. Dafür haben wir einen konkreten Gesetzentwurf vorgelegt, der auch von ver.di und dem DGB-Frauenausschuss unterstützt wurde.    Aber der Gesetzentwurf wurde Ende September abgelehnt. Was jetzt?   Ich hatte bis vor der Plenardebatte echt auf Einsicht gehofft. Aus der SPD gab es zumindest Verständnis. Aber nach der Debatte und der Ablehnung kann ich die betroffenen Frauen einfach nur noch auffordern, ihre Rentenbiografien an ihre Abgeordneten von CDU/CSU und SPD in den Wahlkreisen und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu schicken. Die tun das immer noch als Scheinproblem ab!      Das schlägt DIE LINKE vor:   1. Das Rentenniveau soll von derzeit 47 Prozent wieder auf 53 Prozent (wie im Jahr 2000) angehoben und dauerhaft stabilisiert werden.   2. Alle Erwerbstätigen, auch Beamtinnen und Beamte, Politikerinnen und Politiker, sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze wird erst deutlich angehoben und dann abgeschafft.    3. Die Rente erst ab 67 Jahren wird zurückgenommen. Versicherte mit 40 Beitragsjahren dürfen ab 60 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten werden abgeschafft.   4. Die Angleichung der ostdeutschen Renten an das Westniveau ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und muss stufenweise bis 2017 erfolgen.   5. Die Erziehungsarbeit für alle Kinder in Ost und West („Mütterrente“) wird in gleicher Weise mit knapp 90 Euro pro Kind aus Steuermitteln anerkannt.   6. Eine armutsfeste solidarische Mindestrente wird eingeführt: Niemand darf im Alter von weniger als 1.050 Euro netto leben müssen.