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Mindestlohn wieder auf die lange Bank geschoben

Von Klaus Ernst, erschienen in Clara, Ausgabe 30,

Der Mindestlohn hätte längst Realität sein können, sagt Klaus Ernst. Denn schon in den ersten Tagen nach der Wahl legte DIE LINKE einen Gesetzentwurf dafür vor.

Es hätte alles so einfach werden können. Nach der Bundestagswahl war klar: Es gibt eine parlamentarische linke Mehrheit jenseits des konservativen Lagers. Schnell hätte ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden können. Die Einkommenssituation von mehreren Millionen Erwerbstätigen in Ost und West wäre so spürbar verbessert worden. Um der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns Nachdruck zu verleihen, hatte DIE LINKE Mitte Oktober einen Gesetzesentwurf im Bundestag eingebracht. Dort liegt er nun, ohne dass über die Initiative bisher im Plenum debattiert werden konnte. Denn solange SPD und Union die Koalitionsverhandlungen nicht abgeschlossen hatten, scheuten sie die parlamentarische Auseinandersetzung wie der Teufel das Weihwasser. Mit einem Mindestlohn wird es deshalb erst einmal nichts. Dies, obwohl laut Emnid-Umfrage die Bevölkerungsmehrheit quer durch alle Parteien und sozialen Schichten einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro befürwortet.

Trommelfeuer gegen den Mindestlohn

Mit jedem Tag, der verstreicht, werden die Attacken aus dem Wirtschaftslager, der ihm nahestehenden Wissenschaft und den Medien heftiger. So warnte der scheidende Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt vor »gravierenden Nachteilen« durch einen Mindestlohn: »Ein einheitlicher Mindestlohn trifft vor allem die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt: Langzeiterwerbslose, Geringqualifizierte und junge Menschen, die keine Ausbildung haben.« Die sogenannten Wirtschaftsweisen geißeln in ihrem Jahresgutachten die schwarz-roten Pläne als »rückwärtsgewandt«. Sie behaupten dreist, dass die Mehrheit der durchgeführten internationalen Studien auf negative Beschäftigungseffekte von Mindestlöhnen hinweisen. Auch das Handelsblatt beteiligt sich an der Stimmungsmache: »Das schwarz-rote Mindestlohn-Abenteuer«, heißt es da. Zitiert wird aus fragwürdigen Studien des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft. Der Präsident des Münchner ifo-Instituts, Hans Werner Sinn, schwadroniert gar von einem Verlust von einer Million Arbeitsplätzen. Auf welcher Datenbasis die Aussagen beruhen, bleibt meist im Dunkeln.

Wahrheit und Dichtung

Sind die Argumente der Mindestlohn-Gegner trotzdem in sich schlüssig? Um es gleich vorwegzunehmen: Das neoliberale Zitierkartell aus Wirtschaft, Wissenschaft und Presse liegt falsch. Tatsächlich ist der Stand der Forschung weiter. Großbritannien zeigt, dass höhere Mindestlöhne weder kurz- noch langfristig zum Jobverlust bei Niedriglohnbeschäftigten führen. Selbst eine von der schwarz-gelben Bundesregierung in Auftrag gegebene Studie zur Wirkung der deutschen Branchenmindestlöhne ergab, dass »keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigten« festzustellen seien. Im Gegenteil: Die sechs Forschungsinstitute fanden heraus, dass die Beschäftigten mehr Geld in der Tasche haben, seltener den Job wechselten und Unternehmen mit Dumpinglöhnen vom Markt verschwanden. Geradezu absurd wirkt ein weiteres Argument: Der Mindestlohn müsse in Ostdeutschland niedriger liegen, weil gerade dort viele Erwerbstätige von einem Mindestlohn profitieren würden. Niemand wird ernsthaft bestreiten, dass 23 Jahre nach der Einheit die ostdeutsche Friseurin oder der ostdeutsche Metallfacharbeiter genauso produktiv sind wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Westen der Republik. Gerne wird auch von Arbeitgeberseite behauptet, je billiger die Arbeit, desto höher sei die Beschäftigung. Merken Sie was? Obwohl die Löhne im Osten deutlich unter dem Westniveau liegen, ist die Arbeitslosigkeit im Osten noch immer höher als im Westen. Der angebliche Zusammenhang von Löhnen und Beschäftigung hinkt.

Was ein Mindestlohn leisten muss

Bleibt die Frage, wie ein Mindestlohn ausgestaltet sein muss, damit man von seiner Arbeit leben kann. Um bei Vollzeit die Existenz eines alleinstehenden Beschäftigten zu sichern, reicht ein Mindestlohn von 8,50 Euro. Er ermöglicht einen Lohn ohne ergänzende Hartz-IV-Leistungen. Die Subventionierung niedriger Löhne über Aufstockerleistungen fiele dann weg. Damit würde auch der Bundeshaushalt entlastet werden. Allerdings darf es dabei nicht bleiben. Es geht um weitergehende Ziele: Damit der Mindestlohn seine Wirkung entfalten kann, muss die Höhe so bemessen sein, dass der Niedriglohnsektor überwunden werden kann. Das statistische Bundesamt hat die durchschnittliche bundesdeutsche Niedriglohngrenze bei 10,36 Euro Bruttostundenlohn angesetzt. Zugleich würden sich die Einnahmen der sozialen Sicherungssysteme erhöhen. Studien zeigen, dass sich gesamtfiskalische Effekte auf 7 Milliarden Euro, bei einem Mindestlohn von 10 Euro sogar auf 12,7 Milliarden beliefen. Die Forderung der LINKEN nach einer Mindestlohnhöhe von 10 Euro ist daher eine Untergrenze, die nicht unterschritten werden darf. Denn nur so kann die Systematik der Niedriglohnpolitik durchbrochen werden. Nicht zu vergessen: Der Mindestlohn ist ein wichtiges Umverteilungselement. Gerade Niedriglohnbeschäftigte mussten in den letzten zehn Jahren drastische Reallohnverluste hinnehmen. Die Kaufkraft würde zunehmen, die international als zu schwach kritisierte Binnenkonjunktur deutlich gestärkt werden. Und nicht zuletzt ist nach Berechnungen der Bundesregierung ebenfalls ein Stundenlohn von 10 Euro nötig, um nach 45 Jahren Vollzeitbeschäftigung eine Rente oberhalb der Grundsicherung zu erhalten. Zudem würden 42 Prozent der ostdeutschen Beschäftigten bei einem Mindestlohn von 10 Euro profitieren: Ihre Stundenlöhne könnten auf einen Schlag um 42 Prozent angehoben werden (im Westen 25 Prozent). Berechnungen des Instituts Prognos zeigen sogar, dass der Abstand zwischen den Rentenwerten West und Ost um fast fünf Prozent gemindert werden könnte.

Ein Zurück wird es nicht geben können

DIE LINKE hat seit ihrer Entstehung für einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gekämpft. Heißt das nun: Mission erfüllt? Mitnichten. Denn die Fallstricke verbergen sich im Detail – etwa bei der Frage der jährlichen Anpassung. Sie ist im Koalitionsentwurf gar nicht vorgesehen. Erst 2018 wird eine Kommission darüber nachgedacht haben. Also, nach der nächsten Bundestagswahl. Neben der Anpassung der Mindestlohnhöhe stellt sich die Frage: Was passiert bis zur angeblich flächendeckenden Einführung des Mindestlohns im Jahr 2017? Die Tarifbeschlüsse mit niedrigen Stundenlöhnen behalten ihre Gültigkeit. Und was, wenn bis dahin weitere sittenwidrige Tarifvereinbarungen geschlossen werden? Die geplante schwarz-rote Regierung gibt in ihrer Koalitionsvereinbarung darauf keine Antworten.

 

Klaus Ernst ist Leiter des Arbeitskreises Wirtschaft, Arbeit und Finanzen der Fraktion DIE LINKE