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Mindestlohn garantiert Lohnabstand

Von Klaus Ernst, erschienen in Clara, Ausgabe 18,

Die Hartz-Sätze müssen steigen, ein gesetzlicher Mindestlohn muss her, um erwerbstätigen und erwerbslosen Menschen ein würdevolles Leben zu ermöglichen, argumentiert Klaus Ernst.

Wenn es um Sozialausgaben geht, mahnt die Bundesregierung stets ein rigides Spardiktat an. Doch in diesem Fall zeigt sie sich überaus großzügig. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland rund elf Milliarden Euro ausgegeben, um erwerbstätigen Menschen ihre Löhne und Gehälter auf ein existenzsicherndes Niveau aufzustocken. Insgesamt rund 50 Milliarden Euro aus Steuermitteln sind in den vergangenen vier Jahren für diesen Zweck bezahlt worden. Mit einem großen Teil dieses Geldes wurden und werden Niedriglöhne finanziert. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen blechen, weil viele Arbeitgeber keine ordentlichen Löhne zahlen.

Die Bundesregierung weigert sich, diesen Missbrauch von Steuergeldern mittels eines gesetzlichen Mindestlohns zu stoppen. Auf die Unterstützung der Zechpreller aus der Wirtschaft, die auf eine Lösung drängen, die sie nichts kostet, kann sie dabei zählen. Die Wirtschaftsbosse beschwören das Lohnabstandsgebot zwischen denen, die von ihrer Erwerbsarbeit leben, und denen, die ganz oder teilweise Sozialleistungen erhalten. Nicht die Löhne seien zu niedrig, predigen sie, die Sozialleistungen seien zu hoch. Dass diese Auffassung dem Grundgesetz widerspricht, haben Wirtschaftsverbände und Regierung Anfang des Jahres von Deutschlands höchsten Richtern attestiert bekommen.

 

Unerbittliche Arbeitsministerin

Das Bundesverfassungsgericht hat gegenüber dem Gesetzgeber am 9. Februar 2010 eindeutig festgestellt: Die Verfassung verpflichtet den Staat, jedem Hilfsbedürftigen das unveräußerliche Grundrecht auf eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten, die auch gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Die Umsetzung dieses Grundrechts durch die Bundesregierung ist jedoch von politischer Willkür geprägt. Willkürlich hat die Regierung das Verfahren festgelegt, mit dem berechnet wird, was hilfsbedürftigen Menschen zusteht. Bei der Bemessung des Regelsatzes orientiert sie sich an den durchschnittlichen Ausgaben unterer Einkommen, von denen sie willkürlich einen Teil abzieht. Zudem hat sie einen Teil der Ausgaben Hartz-IV-Beziehenden nicht zugestanden, um die Regelsätze für Erwachsene, Jugendliche und Kinder möglichst niedrig zu halten. Zahlreiche Organisationen, die der Regierung diese Manipulation vorgerechnet haben, fordern deshalb Korrekturen bei der Berechnung der Regelsätze.

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) aber zeigt sich unerbittlich. Der Deutsche Bundestag hat auf ihren Wunsch hin Anfang Dezember einen Regelsatz für Erwachsene von 364 Euro beschlossen. Das Existenzminimum eines alleinstehenden erwerbslosen Menschen beträgt damit inklusive der durchschnittlichen Mietkosten 652 Euro im Monat. Durch leicht modifizierte Hinzuverdienstmöglichkeiten gesteht die Regierung erwerbstätigen Menschen ab Mitte 2011 als Existenzminimum monatlich 952 Euro zu. Dies entspricht einem Bruttoeinkommen von knapp 1.270 Euro. Wer weniger im Monat an Lohn oder Gehalt erhält, kann aufstockende Leistungen durch Hartz IV erhalten. Fast 1,4 Millionen Menschen nehmen in Deutschland diese Leistungen in Anspruch, weil ihr Lohn zum Leben nicht reicht.

Viele Politiker, Unternehmensberater und Wissenschaftler beklagen, in Deutschland sei das durch Hartz IV festgelegte Existenzminimum zu hoch. Sie verweisen gerne auf 6,5 Millionen Menschen, die im Niedriglohnsektor arbeiten. Mit erhobenem Zeigefinger erinnern sie an das Lohnabstandsgebot. Gesetzlich sei schließlich festgelegt, dass zwischen Hartz IV und den unteren Lohngruppen ein finanzieller Abstand gewahrt werden müsse. Auf diese Weise benutzen sie die jahrelange Niedriglohnpolitik, um das Existenzminimum zu drücken.

Faktisch haben erwerbstätige Menschen bereits heute ein höheres Einkommen als erwerbslose Menschen. Jede und jeder mit einem niedrigen Erwerbseinkommen hat Anspruch auf einen anrechnungsfreien Hinzuverdienst in Höhe von bis zu 300 Euro. Maximal diesen Betrag erhalten erwerbstätige Menschen als aufstockende Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II. Menschen, die nicht erwerbstätig sind, haben diesen Anspruch nicht.

Fachlich ist der Verweis auf das gesetzliche Lohnabstandsgebot untauglich. Zum einen ist das Gebot nicht im Sozialgesetzbuch II, also bei Hartz IV, verankert. Es ist im Sozialgesetzbuch XII festgeschrieben, das heute nur noch für nicht erwerbsfähige Hilfsbedürftige gilt, also gerade nicht für den Kreis der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher. Zum anderen kann nach der Hartz-Reform, die die Struktur der Sozialgesetzbücher stark verändert hat, das Lohnabstandsgebot nicht mehr rechnerisch hergeleitet werden. Das hierfür notwendige Datenmaterial fehlt im Sozialgesetzbuch XII.

 

Löhne und Lobby

Bedeutsamer als dieser fachliche Aspekt ist jedoch die Tatsache, dass es in der Debatte über das Lohnabstandsgebot nicht um unverrückbares Recht geht. Wie bei den Hartz-Sätzen geht es um politische Festlegungen. Entscheidend ist, was Regierung und Parlamentsmehrheit politisch legitimieren und als Gesetz beschließen. Das ist, wie bei allen Verteilungsfragen, eine Frage der Kräfteverhältnisse im Parlament und außerhalb der Parlamente. Wirtschaftsverbände und ihre Lobbyisten befeuern diese Debatte, weil sie weiterhin niedrige Löhne zahlen wollen. Die Politik der Regierung kommt ihren Interessen entgegen.

Auch DIE LINKE hat sich politisch festgelegt. Ihr normatives Gebot lautet: Das Existenzminimum muss deutlich angehoben werden und ein auskömmlicher Mindestlohn muss her, der bei Vollzeiterwerbstätigkeit deutlich über diesem Existenzminimum liegt.

Der Hartz-Regelsatz für Erwachsene muss innerhalb dieser Legislaturperiode auf 500 Euro angehoben werden. Gleichzeitig muss ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn eingeführt werden, der in dieser Legislaturperiode auf zehn Euro pro Stunde steigt. Dieser Mindestlohn garantiert dann den Lohnabstand. Das ohnehin untaugliche gesetzliche Lohnabstandsgebot wäre überflüssig.

Dieser Vorschlag ist nicht populistisch, sondern rational. Mit einer auskömmlichen Lohnuntergrenze würde der Staat viele Sozialausgaben sparen. Er wäre nicht mehr dafür zuständig, Lohndumping mit Steuergeld auszugleichen, und würde dieser Form des Missbrauchs von Hartz IV durch die Arbeitgeber Einhalt gebieten.

Für einen auskömmlichen Mindestlohn spricht ein weiteres Argument, nämlich die Rente. Wird die Niedriglohnpolitik fortgesetzt, führt sie zu einer Welle von Altersarmut. Die Anzahl der Rentnerinnen und Rentner, die im Alter auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden, würde explodieren. Dadurch würden die Sozialausgaben dramatisch ansteigen. Tatsächlich ist derzeit ein Mindestlohn von 9,30 Euro notwendig, um in den alten Ländern nach 45 Beitragsjahren in Vollzeitarbeit eine Netto-Rente in Höhe des durchschnittlichen Grundsicherungsbedarfs eines Alleinstehenden zu erreichen.

Diese Herausforderung der Arbeitsmarktpolitik stellt sich vor allem den jüngeren Generationen. Ohne einen auskömmlichen Mindestlohn lässt sie sich nicht lösen. Das aber hätte für die Jugend fatale Konsequenzen: Ihr blieben nur die private Altersvorsorge, die teuer und unsicher ist, oder die Fürsorge im Alter.

 

Klaus Ernst ist Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE und Vorsitzender der Partei DIE LINKE