Zum Hauptinhalt springen

Mindestlohn – ein Schritt zur Gleichstellung

erschienen in Querblick, Ausgabe 9,

Wer beim Bundestag an der Spree entlanggeht, dem fällt das Kunstwerk »Grundgesetz 49« am Jakob-Kaiser-Haus, geschaffen vom israelischen Künstler Dani Karavan, ins Auge. Die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes sind dort auf Glas eingraviert. Die Entscheidung des Künstlers, die Erstausgabe des verfassungsgleichen Gesetzes abzubilden, lässt einiges unter den Tisch fallen. So wurde 1994 im Artikel 3 nach dem Absatz 2 – Männer und Frauen sind gleichberechtigt – der Satz eingefügt: »Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.« Dieser steht aber nicht auf dem Denkmal.

Das ist nur ein eindringliches Zeichen dafür, dass bei diesem Thema schöne Theorie und unzureichende Praxis weit auseinanderklaffen. Schaut man nämlich konkret in die Portemonnaies der deutschen Männer und Frauen, stellt sich heraus, dass Frauen im Schnitt immer noch mit der gleichen Arbeit weniger verdienen als Männer –2006 betrug das Minus 24 Prozent. In keinem Wirtschaftszweig liegen die Verdienste der Frauen über denen der Männer.

Nach einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) vom Juni 2007 sind die Einkommens- und Aufstiegschancen besonders schlecht für Frauen unterer sozialer Schichten. Der Gleichheitsgrundsatz ist auch nach über 60 Jahren Grundgesetz noch immer nicht verwirklicht. Gefordert ist konkrete Politik zugunsten von Frauen. Vor allem die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde Frauen mit niedrigen Einkommen eine Gleichheit garantieren.

Die Forcierung und Zementierung sozialer Ungleichheit trifft zuerst immer die schwachen Mitglieder einer Gesellschaft und dazu gehören durch anhaltende Diskriminierung gerade und immer noch viele Frauen.
Dagmar Enkelmann, MdB, 1. Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag