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Männer haben Träume

erschienen in Clara, Ausgabe 3,

Vor einer Weile hatte ich einen Traum, der als Albtraum begann, doch beinahe paradiesisch endete; er könnte auch den Stoff für eine Gewerkschaftskomödie abgeben.

Ich träumte: Über Nacht hatten alle Frauen das Land verlassen. Doch sie hatten die schreienden Kinder in ihren Wiegen zurückgelassen, die quengelnden Schulkinder, die ihre Schularbeiten nicht machen, den Opa im Lehnstuhl, den Großonkel im Rollstuhl und den Urahn als Pflegefall.

Im 1. Akt wurde ich Zeuge einer Betriebsratssitzung. Der Betriebsrat war 3 Wochen nach dem Exodus der Frauen natürlich frauenfrei, dafür befasst mit Themen, die gestern noch als »Gedöns« abgetan wurden. Auf der Tagesordnung stand obenan die Forderung nach der sofortigen Einrichtung eines Betriebskindergartens. Tagesordnungspunkt 2 betraf die Neuordnung der Arbeitszeit: Arbeits- und Schichtzeiten sollten den Öffnungszeiten von Kindergärten und Schulen angepasst werden.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt betraf die Umkehrung flexibler Arbeitszeiten: Im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit sollte man(n) das Recht haben, die Arbeit vorzeitig zu verlassen, später zu kommen und an mindestens 20 Tagen im Jahr bezahlt freizunehmen. Es dauerte übrigens nur wenige Wochen, bis sämtliche Betriebsratsforderungen erfüllt wurden.

Die Themen Überstunden und Arbeitszeitverlängerung verschwanden spurlos von der Agenda, da die Beschäftigten weder in der Lage noch willens waren, länger als vereinbart im Betrieb zu bleiben.

2. Akt: Sitzung einer gewerkschaftlichen Tarifkommission. Die erste Forderung für die bevorstehende Tarifverhandlung bezog sich darauf, endlich das uneingeschränkte Recht auf Teilzeit zu verwirklichen. Im Manteltarifvertrag sollten künftig bezahlte Freistellungen zur Pflege erkrankter Familienangehöriger verankert und die Arbeitszeit verkürzt werden.

Nachdem hinsichtlich der Wochenarbeitszeit der Justiziar darauf verwies, dass man mit Rücksicht auf den länger laufenden Manteltarifvertrag noch in der Friedenspflicht sei, wurden der bekannte Prof. Wolfgang D. und der Bundestagsabgeordnete Ulrich M. um ein Gutachten gebeten; beide kamen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass der Gewerkschaft ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehe. Es sei der Gewerkschaft nicht zuzumuten, an einer tarifvertraglichen Arbeitszeit festzuhalten, weil sich nach dem Vorbild der Metallindustrie in Hessen und in Bayern ein freier sozialistischer Verband allein erziehender Väter in den privaten und öffentlichen Dienstleistungsbetrieben gebildet habe. Dessen einzige Zielsetzung sei es: unverzüglich die 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich durchzusetzen.

Es gelang dann auch der Gewerkschaft kurz darauf, in Gestalt eines 3-jährigen Stufenplans, die 30-Stunden-Woche mit vollem Lohnausgleich in allen wichtigen Verbandstarifverträgen zu vereinbaren. Dies war umso leichter, als die Gewerkschaft nach bekanntem Vorbild bereits einige Firmentarifverträge mit kürzerem Stufenplan durchgesetzt hatte.

Zugleich erhob die Kommission einstimmig die Forderung, die Entgelttarifverträge zu überarbeiten: Im Rahmen der Eingruppierung sollen Väterphasen und ähnliche Sozialzeiten zu Höhergruppierungen führen. Desgleichen sollen sämtliche Eingruppierungsmerkmale um soziale Kompetenzen angereichert werden.

3. Akt: Sitzung des Gemeinderats der Stadt X. Ab sofort wurden 50 Prozent der Parkplätze zu Kinderspielplätzen umgewidmet. Außerdem wurden sämtliche Stadtteile der Innenstadt zur verkehrsberuhigten Zone erklärt; große Durchgangsstraßen wurden begrünt und mit Sandkästen ausgestattet. Parallel dazu übernahm es die Stadt, den öffentlichen Nahverkehr auszubauen und im Volumen zu verdoppeln. Alle Väter haben Anspruch auf einen kostenlosen Kitaplatz ab dem zweiten Lebensjahr. Von Stund an haben Pjotr aus Kiew und Ludmilla aus Odessa - nein: Ludmilla hat ja gleichfalls das Land verlassen - doch ihr Lebensgefährte Sergej, die beide bislang von Herrn Rechtsanwalt Dr. von X illegal und schwarz zu 350 Euro (nach Abzug von 100 Euro für Kost und Logis) als Gärtner und Hausmeister beschäftigt wurden, endlich eine Chance, in ihrem erlernten Beruf als Pädagogen in der Kita zu arbeiten, selbstverständlich zum tariflichen Lohn. Unverzüglich werden in allen städtischen Schulen Ganztagesunterricht und eine kostenlose Schulspeisung eingeführt.

Der Stellenplan für Lehrer ist aufzustocken, damit Krankheit nicht mehr zu Unterrichtsausfällen führt, mit der Folge, dass die Väter nicht mehr kurzfristig zuhause bleiben müssen.

4. Akt: Sitzung des Landtags. Der Landtag beschließt, flächendeckend die Ganztagesschule einzuführen; die positive Wirkung ist, dass einige zigtausend Pädagogenstellen geschaffen werden müssen.

Selbstverständlich werden die Arbeitszeiten für Beamte wieder reduziert, mit der mittelfristigen Perspektive, auch für sie die 30-Stunden-Woche einzuführen.

5. Akt: Sitzung des Bundestages. Wenige Wochen nachdem die Frauen das Land verlassen haben, beschließt der Bundestag, auf gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD und der Linken, einen gesetzlichen Mindestlohn in einer ersten Stufe in Höhe von 7,50 Euro einzuführen. Franz Müntefering und Oskar Lafontaine erklären übereinstimmend, es sei beispielsweise Frisören und Floristen nicht zuzumuten, weiterhin zum Hungerlohn von 4 Euro pro Stunde zu arbeiten, und es sei der verantwortungsvollen Arbeit von Kindergärtnern und Krankenbrüdern nicht angemessen, mit 1.100 Euro im Monat vergütet zu werden. Der Bundestag befasst sich außerdem mit einer Rentenreform, die den Namen »Reform« auch wirklich verdient. Das allgemeine Rentenalter wird auf 60 Jahre herabgesetzt, allerdings mit der Option, aus freien Stücken bis zum 72. Lebensjahr zu arbeiten - weil anders die anfallende Arbeit auf der Basis einer 30-Stunden-Woche gar nicht zu bewältigen ist. Allerdings wird nicht mehr der vorzeitige Rentenbezug mit Abschlägen bestraft, sondern der spätere Rentenbezug mit Zuschlägen belohnt.

Selbstverständlich werden Qualifizierungs- und Väterzeiten als Versicherungsjahre rentenrechtlich voll anerkannt. Im Vätergesetz wird pro Kind eine Aus-Zeit von bis zu 3 Jahren festgelegt, die zur Hälfte vom Arbeitgeber, zur Hälfte vom Bund finanziert wird, und zwar auf der Basis des vorangegangenen Durchschnittseinkommens.

6. Akt: Gewerkschaftliche Jugendkonferenz. Der Jugendsekretär verkündet, dass sich angesichts überbordender Arbeitsnachfrage der Arbeitskreis zum Thema eines bedingungslosen Grundeinkommens aufgelöst und die Gewerkschaftsjugend stattdessen die Forderung nach der 25-Stunden-Woche zum Thema der nächsten Jahre erhoben hätte.

Als ich erwachte, war alles wie bisher, die Welt war wieder in Ordnung, in einer patriarchalischen eben. Doch wie wäre es, wir würden im Betriebsrat, in Tarifkommissionen und in sonstigen politischen Funk-tionen so tun, als würden wir uns ganzheitlich um Erwerbsarbeit wie Reproduktions- und Familienarbeit kümmern. Das kann nicht nur Einsichten vermitteln, sondern mittelfristig auch bereichernd wirken. Es schadet keinem Manne, mit dem ganzen Reichtum des menschlichen Lebens konfrontiert zu werden. Kümmerexistenzen in Gestalt der karrierebesessenen leitenden Angestellten mit ihren Laptops in der 1. Klasse würden schnell als mentale und emotionale Krüppel belächelt - was sie ja auch letztlich sind.

von Detlef Hensche

Detlef Hensche war von 1992 bis 2001 Vorsitzender der IG Medien. Aus Protest gegen die Politik der rot-grünen Regierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder verließ er 2003 die SPD. Er arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin.