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Lotta Queer:Es geht auch anders

Von Harald Petzold, erschienen in Lotta, Ausgabe 10,

Nicht der Gesetzgeber hat es entschieden, sondern die irische Bevölkerung stimmte für das Recht auf Ehe für alle.

Die Iren schreiben also die gleichgeschlechtliche Ehe in ihre Verfassung. Möglich wurde diese Änderung per Volksabstimmung. Und das in einem Land, das zutiefst katholisch geprägt ist. Die Bevölkerung gab damit ein klares Ja zu Toleranz und Offenheit, für die freie Entscheidung jedes Einzelnen über die ganz private Form des Zusammenlebens. Das ist ein historischer Schritt. Weder Staat noch Kirche haben das Recht, darüber zu entscheiden, wie und mit wem man leben darf oder nicht.

Deutschland muss jetzt nachziehen, wenn es den Anschluss an Europa nicht völlig verlieren will. Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Menschen gleichen Geschlechts liegt dem Deutschen Bundestag bereits seit Dezember 2013 vor. Im Juni 2015 stellte die LINKE erneut einen Antrag.

Allerdings müsste die Union endlich ihre Blockadehaltung aufgeben. Und die SPD ihr Wahlversprechen einlösen. Denn allein damit wäre eine rechnerische Mehrheit für das Gesetz vorhanden. Am 1. Juli 2015 soll sich der Rechtsausschuss des Bundestags auf Antrag der Fraktion DIE LINKE in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe befassen. Ich sage: Yes we can, und zwei Drittel der Bevölkerung sagen das auch. Die Regierung wäre gut beraten, das Wollen der Bürger ernst zu nehmen. Dann könnten nicht nur in Irland, sondern auch in Deutschland noch vor der Sommerpause die Hochzeitsglocke für gleichgeschlechtliche Paare läuten.

 

Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Der Bundesrat hat am 12. 6. 2015 die Bundesregierung dazu aufgefordert gleichgeschlechtliche Paare vollständig gleichzubehandeln (Bundesratsdrucksache 273/15). Die Bundesregierung sollte dem Folge leisten, indem sie unverzüglich einen eigenen Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe einbringt. Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und der damit verbundenen Änderung des Eheverständnisses gibt es keine haltbaren Gründe, gleichgeschlechtliche und nichtgleichgeschlechtliche Paare unterschiedlich zu behandeln und am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit festzuhalten.