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Lohndumping verhindern, Leiharbeit strikt begrenzen!

Nachdem die Drogeriekette Schlecker ihre Beschäftigten entlassen hat, um sie dann für den halben Lohn als Leiharbeitskräfte wieder einzusetzen, war der Aufschrei groß. Alle sind sich plötzlich einig: CDU, SPD und Grüne wollen den angeblichen Missbrauch mit der Leiharbeit verhindern. Das ist heuchlerisch! Denn das Vorgehen von Schlecker ist zwar ein Skandal, aber es ist weder neu noch Missbrauch. Es ist völlig legal, Leiharbeitskräfte mit Dumpinglöhnen abzuspeisen und zu Arbeitskräften zweiter Klasse zu degradieren. Das haben SPD und Grüne, unterstützt von CDU, CSU und FDP, im Jahr 2002 mit Hartz I möglich gemacht. Es ist dringend geboten, dieses Zwei-Klassen-System von Arbeitskräften wieder abzuschaffen! Die Fraktion DIE LINKE setzt sich daher für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen von Leiharbeit ein, die zum Ziel hat, Lohndumping zu verhindern.

Als die Leiharbeit im Jahr 1972 eingeführt wurde, galten klare Regeln. Ein Missbrauch auf Kosten der Beschäftigten sollte verhindert werden. Bereits Mitte der 1980er Jahre begannen die verschiedenen Regierungskoalitionen damit, in kleinen Schritten die Schutzvorschriften abzubauen. Aber erst die damalige Bundesregierung aus SPD und Grünen hat dem Lohndumping im Jahr 2002 Tür und Tor geöffnet:

  • Die Ausleihdauer ist seitdem nicht mehr beschränkt. Unternehmen können Leiharbeitskräfte dauerhaft einsetzen.
  • Auch das sogenannte Synchronisationsverbot haben SPD und Grüne aufgehoben. Dieses Verbot hat zuvor verhindert, dass Beschäftigte von Leiharbeitsfirmen nur für die Dauer ihres Einsatzes im Kundenunternehmen angestellt werden.
  • Die folgenschwerste Änderung war jedoch, dass der neu aufgenommene Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ durch eine Öffnungsklausel sofort wieder ausgehebelt wurde. Völlig legal darf seitdem durch Tarifverträge für Leiharbeitskräfte von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Leiharbeitskräfte: modernes Sklaventum

Dumpinglöhne in der Leiharbeit

Die meisten Leiharbeitsfirmen haben die Einladung von SPD und Grünen angenommen und Dumpingtarifverträge abgeschlossen – oft mit sogenannten christlichen Gewerkschaften. Im Schnitt erhalten Leiharbeitskräfte 30 Prozent weniger Lohn als Festangestellte für die gleiche Arbeit. In Einzelfällen bekommen sie sogar bis zu 50 Prozent weniger. Und das ist der Skandal: völlig legal! Jeder achte Beschäftigte in der Leiharbeitsbranche bekommt einen so niedrigen Lohn, dass er diesen mit Hartz IV aufstocken muss. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Steuerzahler das Lohndumping auch noch subventionieren muss.

Leiharbeitskräfte – Arbeitnehmer zweiter Klasse

Nicht nur ihr Lohn ist viel niedriger als der von Festangestellten, auch die Arbeitsbedingungen sind schlechter. Umkleidekabinen und Kantinen dürfen viele Leiharbeitskräfte nicht benutzen. Weiterbildungen gibt es nur für Festangestellte. Das Arbeitsunfallrisiko ist dreimal höher als bei regulär Beschäftigten. Vor allem aber haben Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter im Einsatzbetrieb keinen Kündigungsschutz und nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte. Leiharbeitskräfte können jederzeit zu ihrer Leiharbeitsfirma zurückgeschickt werden. Und auch dort ist ihr Job alles andere als sicher, wie die aktuelle Krise deutlich gezeigt hat.

Leiharbeit: Schlecht für Stammbelegschaften

Klima der Angst als Strategie

Auf die Kernbelegschaften wirkt der Einsatz von Leiharbeit disziplinierend. Ständig haben sie vor Augen, wie leicht sie zu ersetzen sind: für weniger Lohn und bei schlechteren Arbeitsbedingungen. Bei Entlassung entstehen keine Kosten. Das erzeugt ein Klima der Angst. Die Unternehmen nutzen dies strategisch. Die Belegschaften werden auseinander dividiert und die Konkurrenz erhöht. So sind sie leichter für Zugeständnisse zu haben. Das drückt die Löhne und der Leistungsdruck steigt. Leiharbeitskräfte kosten die Einsatzbetriebe aufgrund der Dumpinglöhne nicht mehr viel Geld. Und wenn sie nicht mehr gebraucht werden, entstehen keine Entlassungskosten. Ebenso wie die Vorgängerregierungen verhindert auch die aktuelle Bundesregierung seit Jahren die Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns, obwohl dieser die Lohnspirale nach unten begrenzen und die Zunahme von Armutslöhnen verhindern könnte.

Fraktion DIE LINKE: Lohndumping verhindern, Leiharbeit strikt begrenzen

Leiharbeit muss wieder klaren Regeln unterworfen werden, die Lohndumping verhindern und Beschäftigte schützen. Daher fordert die Fraktion DIE LINKE:

  • Der Grundsatz „Gleicher Lohn und gleiche Arbeitsbedingungen bei gleicher Arbeit“ muss ohne Ausnahme gelten. Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter erhalten ab dem ersten Einsatztag den gleichen Lohn und die gleichen Arbeitsbedingungen wie Festangestellte. Dazu gehört auch, dass Leiharbeitskräften alle sozialen Einrichtungen, wie Kantinen oder Pausenräume, zur Verfügung stehen müssen.
  • Die Verleihdauer ist wieder auf drei Monate zu begrenzen. Dadurch wird verhindert, dass Leiharbeit reguläre Beschäftigung dauerhaft verdrängt.
  • Betriebs- und Personalräte im Entleihbetrieb erhalten ein zwingendes Mitbestimmungsrecht über den Einsatz von Leiharbeit. Kommt keine Einigung mit dem Arbeitgeber zustande, entscheidet die Einigungsstelle. Leiharbeitskräfte müssen außerdem ab dem ersten Einsatztag ein aktives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen haben und bei den Schwellenwerten für die Bildung und die Größe des Betriebsrates Berücksichtigung finden.
  • Leiharbeitskräfte erhalten zusätzlich zu ihrem Lohn eine Flexibilitätsprämie in Höhe von zehn Prozent des Bruttolohnes.
  • Das Synchronisationsverbot wird wieder eingeführt. Damit wird verhindert, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter lediglich für die Dauer eines Einsatzes bei der Leiharbeitsfirma beschäftigt werden.
  • Befristete Beschäftigung bei Leiharbeitsfirmen sowie der Einsatz von Leiharbeitskräften als Streikbrecherinnen und Streikbrecher müssen verboten werden.
  • Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, der in dieser Legislaturperiode auf zehn Euro pro Stunde angehoben wird, muss die allgemeine Untergrenze für alle Beschäftigten bilden.

Redaktionsschluss: 18. März 2010