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Konsequent sozial - Original queer

Von Barbara Höll,

Liebe Leserin, lieber Leser, liebe Queers,
wir haben in den vergangenen Jahrzehnten eine große gesellschaftliche Veränderung erlebt. Der Christopher-Street-Day wird von Augsburg bis Rostock gefeiert. Die TeilnehmerInnenzahl steigt jedes Jahr. »Lesbisch« oder »schwul« ist in den Medien kein Schreckgespenst mehr. Doch das darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Lesben und Schwule noch immer nicht die gleichen Rechte haben. Ihren Lebenspartnerschaften wird weiterhin das gemeinsame Adoptionsrecht verweigert. Auch das mehr als 30 Jahre alte Transsexuellengesetz wartet dringend auf eine Reform. Zudem gehört Diskriminierung vielerorts noch immer zu einer Alltagserfahrung. Auf Schulhöfen wird »schwul« beispielsweise als häufigstes Schimpfwort verwendet.

Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag kämpft für gleiche Rechte für alle Menschen und eine solidarische Gesellschaft – sozial und queer.

Mit herzlichen Grüßen
Ihre Barbara Höll
Sprecherin für Queerpolitik

Queer oder was?

Der amerikanische Begriff »queer« wurde eigentlich als Schimpfwort im Sinne von andersartig oder pervers verwendet. Doch wie schwul oder gay wurde der Begriff positiv angeeignet. Queer will die Normalität der Heterosexualität in Frage stellen und Queer möchte alle einschließen, die dabei mitmachen möchten. Normalität verändern heißt, die Akzeptanz der sexuellen Vielfalt zu stärken und Rechte für Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle, Lesben und Schwule zu schaffen. Mit dem jährlichen Queerempfang im Berliner Szeneclub SchwuZ zeigt die Bundestagsfraktion DIE LINKE Flagge.

Öffnung der Ehe

Das Lebenspartnerschaftgesetz hat die Gesellschaft verändert. Es hat zu mehr Akzeptanz von Lesben und Schwulen geführt. Doch die im Volksmund so genannte »Homo-Ehe« hat bedeutend weniger Rechte, so bleibt das gemeinsame Adoptionsrecht verwehrt. Auch Bundesländer und Kommunen diskriminieren Lesben und Schwule, die mancherorts für den Bund für das Leben höhere Gebühren zahlen müssen. Die Fraktion DIE LINKE fordert ein Ende der Diskriminierung, indem man die Ehe für alle Menschen öffnet. Gleiche Menschen haben gleiche Rechte. Seit zehn Jahren gibt es die Lebenspartnerschaft. Nun wäre es an der Zeit, gleiche Rechte durch die Öffnung der Ehe herzustellen, wie es die DIE LINKE als einzige Fraktion als Antrag in den Bundestag einbrachte. So könnte Deutschland mit Ländern wie Portugal und Norwegen gleichziehen. Zugleich fordert DIE LINKE ein Ende der Privilegien, z.B. die Abschaffung des Ehegattensplittings. Gefördert werden soll die Betreuung von Kindern und die Pflege von Menschen unabhängig vom Trauschein.

Sexuelle Menschenrechte für alle

Während Lesben und Schwule viele Rechte erkämpft haben, werden die Menschenrechte von Transsexuellen, Transgendern und Intersexuellen in Deutschland weiterhin verletzt. Die Fraktion DIE LINKE fordert eine Aufhebung des 30 Jahre nahezu unveränderten Transsexuellengesetzes. Durch eine Veränderung des Vornamens- und Personenstandsrechts sollen Rechte für Transsexuelle, Intersexuelle und Transgender geschaffen werden. Zudem dürfen Operationen an Intersexuellen nicht schon im Kindesalter stattfinden, sondern erst dann, wenn sie selbst einwilligungsfähig sind und dem zustimmen können, wie es DIE LINKE als einzige Fraktion im deutschen Bundestag fordert und als parlamentarische Initiative einbrachte.

Paragraph 175 – Jahre der Verfolgung in beiden deutschen Staaten

In beiden deutschen Staaten wurden schwule Männer verfolgt und inhaftiert, nur weil sie sich liebten. Ihre Liebe wurde nach dem Paragraphen 175 bestraft. In der Bundesrepublik existierte dieser noch bis zum Jahr 1969 in der Fassung der Nationalsozialisten. In der Bundesrepublik wurden etwa 50?000 Männer und in der DDR etwa 3000 Männer verurteilt. Die Fraktion DIE LINKE strebt die Aufhebung der Unrechtsurteile und die Entschädigung der Verfolgten von beiden deutschen Staaten an.

Regenbogenfamilie

Kinder wachsen in vielen Beziehungsformen auf. Für sie ist es unerheblich, welches Geschlecht oder welche sexuelle Identität die Eltern haben. Wichtig ist, dass sie geliebt werden. Aber die Beziehungsformen von Lesben und Schwulen werden diskriminiert. Lesbischen Paaren wird das Recht auf künstliche Befruchtung verwehrt. Schwule und lesbische Paare haben kein gemeinsames Adoptionsrecht. Zudem gibt es vielfältige Diskriminierungen im Alltag. Diese schaden den Kindern. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für eine Unterstützung der Regenbogenfamilien ein. Lesben und Schwule sind genauso gute und schlechte Väter und Mütter wie heterosexuelle Eltern.

Diskriminierungsschutz ausbauen

Wer vor Diskriminierung geschützt werden soll, benötigt Rechte. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Baustein im Schutz vor Diskriminierung. Die Fraktion DIE LINKE fordert den Ausbau und eine Verankerung des Verbandsklagerechts im AGG. Nur wenn auch Verbände klagen können, lassen sich diskriminierende Verhältnisse rechtlich verändern, damit der Einzelne nicht das Risiko tragen muss und allein im Regen steht. Zudem muss die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr eigenständige Rechte erhalten und finanziell besser ausgestattet werden.

HIV/Aids

Eine HIV-Infektion betrifft insbesondere schwule Männer. Etwa 60 bis 70 Prozent der HIV-positiven Menschen in Deutschland sind schwul. Die Infektion stigmatisiert und kann zu Ausgrenzung führen. Die Fraktion DIE LINKE setzt sich für den Ausbau der Prävention, die Stärkung schwuler Infrastruktur und die Unterstützung der Selbsthilfenetzwerke ein. Doch auch Frauen betrifft die Infektion, deswegen benötigen auch sie spezifische Präventionsangebote.

Konsequent sozial – Original queer

Die Fraktion DIE LINKE setzt sich als einzige Fraktion im Deutschen Bundestag für eine solidarische Gesellschaft und Bürgerrechte ein. Denn soziale Rechte und Bürgerrechte gehören untrennbar zusammen. Bürgerrechte müssen für alle Menschen gelten – unabhängig von Geschlecht, sexueller Identität, Herkunft, Behinderung, Religion und den einzelnen sozialen Verhältnissen. Die Fraktion DIE LINKE brachte einen Gesetzentwurf zur Grundgesetzerweiterung ein, der die sexuelle Identität im Diskriminierungsverbot (Artikel 3, Absatz 3) des Grundgesetzes verankern soll.