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Individuelle Rechte statt Sippenhaft

erschienen in Querblick, Ausgabe 11,

Mindestsicherungskonzept der Linksfraktion bietet deutliche Verbesserungen für Frauen
Mit Hartz IV wurde die strikte finanzielle Beteiligung von Familienangehörigen und PartnerInnen, die es in der Sozialhilfe bereits gegeben hatte, auf alle Langzeitarbeitslosen verallgemeinert. Sippenhaft wurde zum Prinzip. 500000 LeistungsbezieherInnen verloren vor allem aufgrund der Regelungen zur Bedarfsgemeinschaft ihren Anspruch auf staatliche Unterstützung – die meisten davon Frauen.

DIE LINKE kämpft seit der Einführungvon Hartz IV gegen dieses Gesetz. Am 27. Januar hat die Fraktion einstimmig ein Konzept für eine bedarfsorientierte soziale Mindestsicherung beschlossen, das gerade für Frauen deutliche Verbesserungen beinhaltet. Dieses orientiert sich am Individualprinzip, d.h., jeder bedürftige Mensch hat unabhängig von seinem Familienstand einen eigenen Anspruch. Unterhaltsverpflichtungen nach dem bürgerlichen Gesetzbuch werden zwar als Einkommen angerechnet. Wenn diese nicht realisiert werden können, werden sie aber  auf den Träger der Grundsicherung übergeleitet.

Die Bedarfsgemeinschaft wird abgeschafft. Dies hat mehrere Konsequenzen: Nichteheliche Lebensgemeinschaften haben keine wechselseitige Unterhaltsverpflichtung mehr. Auch in Patchwork-Familien, in denen zivilrechtlich keine Unterhaltsverpflichtungen bestehen, können die Stiefeltern nicht mehr zum Kindesunterhalt herangezogen werden. Dies entlastet von finanziellen und emotionalen Belastungen, die die neu entstandene Familiengemeinschaft gefährden können.

Dass Unterhaltsansprüche auf den Grundsicherungsträger übergeleitet werden können, bedeutet finanzielle Verlässlichkeit der Existenzsicherung und emotionale Entlastung für geschiedene Frauen, die sich nun nicht mehr auf zivilrechtlichem Wege mit dem Exmann auseinandersetzen müssen. Insofern trägt das Mindestsicherungskonzept der LINKEN deutlich zu mehr Unabhängigkeit von Frauen bei. Kathrin Mohr