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„Ich habe mit diesem Erfolg gerechnet“

erschienen in Clara, Ausgabe 34,

Michael Hiemann, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, über Heike Domhardts Verfahren und den Wunsch nach einem Grundsatzurteil.

Waren Sie überrascht von der Prozessabsage?   Michael Hiemann: Ich hatte damit gerechnet. Denn nach der Entscheidung des Sozialgerichts Dresden war mir klar, dass es kein Interesse gab, erneut ein Urteil zu bekommen, das bestätigen würde, dass die vorzeitige Inanspruchnahme der Regelaltersgrenze mit Abschlägen streng an Ermessenskriterien gebunden ist.    Was wurde in Dresden verhandelt?   Eine 64-Jährige hatte dort ein Eilverfahren gegen die Aufforderung, vorzeitig die Rente zu beantragen, geführt. Das Sozialgericht stellte fest, so ginge es auch nicht. Es hätte zuvor genau die Rentenhöhe mit und ohne Abschlägen geklärt werden müssen. Und das Jobcenter war verpflichtet, die Ermessensfrage zu stellen. So steht es auch in der Verordnung. Das alles ist nicht passiert, und somit hat die Richterin für die Klägerin entschieden.   Sie hätten den Fall Domhardt auch gern vor Gericht ausgefochten. Warum?    Weil dieses Verfahren von Frau Domhardt bestätigt, was ich schon immer vermutet habe: Die suchen sich aus der Statistik Leute heraus, die infrage kommen, wo es Erfolgsaussichten gibt. Dann gehen die Bescheide an die Betroffenen raus, ohne dass Ermessen ausgeübt wird. Und wir wissen, dass maximal ein Drittel gegen solche Bescheide vorgeht.    Welche Argumente hatten Sie?   Erstens wäre die Regelrente der Familie Domhardt existenzsichernd gewesen. Wie sähe das aus mit der vorgezogenen Verrentung und den entsprechenden Abschlägen? Außerdem erhält der Ehemann eine geringe Rente. Ich habe dann argumentiert, hier liegt ein Abdrängen in die Grundsicherungsleistungen nach Paragraf 17 SGB XII vor. Entweder hätte Sozialhilfe oder Wohngeld gezahlt werden müssen, und das soll eigentlich, wenn man den gesetzlichen Wortlaut richtig interpretiert, ausgeschlossen sein. Das heißt, ein Abdrängen in die Sozialhilfe beziehungsweise Grundsicherung soll vom Gesetzgeber verhindert werden. Leider sieht die Praxis anders aus.   Nun wurde unmittelbar vor Prozessbeginn die Unbilligkeit festgestellt und Frau Domhardt klaglos gestellt. Übersetzen Sie das bitte in eine alltagstaugliche Sprache.   Wäre es nach der Wortwahl des Gesetzes gegangen, hätte man Frau Domhardt in die Rente zwingen können, letztlich aber wären die Auswirkungen für sie unbillig, sprich belastend gewesen.    Aber diese Unbilligkeit trifft doch auf fast alle zu. Warum gibt es kein Grundsatzurteil?   Das ist ein Riesenproblem. Selbst wenn wir vor dem Sozialgericht in Gotha gewonnen hätten und die Gegenseite höchstwahrscheinlich nicht in Berufung gegangen wäre, wäre es beim Einzelfall geblieben. Ein Grundsatzurteil kann nur das Bundessozialgericht in Kassel prägen, aber auch auf der Ebene der Landessozialgerichte wäre es schön, wenn hier eine Spruchpraxis vorliegen würde, die diesen umstrittenen Paragrafen 12 a SGB II sauber interpretiert.   Das Gespräch führte Gisela Zimmer.