Zum Hauptinhalt springen

Gleiche Rechte für alle Liebenden!

erschienen in Querblick, Ausgabe 4,

Zweierlei Maß für Ehe oder Lebenspartnerschaft abschaffen

Maria und Teresa lieben sich. Jetzt wollen sie heiraten, in Barcelona, ihrer Heimatstadt. Ihre Ehe wird nicht Lebenspartnerschaft heißen, sondern eine völlig »normale« Ehe mit gleichen Rechten und Pflichten sein. Das ist seit dem 2. Juli  2005 so, als in Spanien das Gesetz zum Codigo Civil (CC) in Kraft trat und gleichgeschlechtlichen PartnerInnen ermöglichte, die Ehe einzugehen. Wenn Teresa und Maria später gemeinsam ein Kind adoptieren wollen, wird das kein Problem sein.

Franziska und Ingrid aus Leipzig können seit 2001 eine Lebenspartnerschaft eingehen. Gewinnen können sie ein gewisses Maß an Rechtsverbindlichkeit, sie gehen eine Verpflichtung füreinander ein.  Ein Kind adoptieren können sie nicht. Im Einkommens- und Erbschaftssteuerrecht begegnen sie sich sogar als Fremde. Von den Vorzügen des Splittings- oder Anteilsverfahrens für Eheleute profitieren sie nicht. Im Fall von Hartz IV sind sie eine Bedarfsgemeinschaft, die gegenseitige Unterhaltspflichten zu tragen hat und den Sozialstaat entlasten soll. Im Erbfall jedoch stehen ihnen 5.200 Euro steuerfrei zu, einem Verbliebenen aus einer Ehe »1. Klasse« hingegen bis zu 307.000 Euro.

Mit der geplanten Reform der Erbschaftsbesteuerung wird sich der Freibetrag für Eheleute noch erhöhen, die Schere der Ungleichbehandlung noch größer werden. Eheleuten steht ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro zur Verfügung, Lebenspartnern nicht. Quasi ohne Not wird die alte »heilige« Ehe weiter privilegiert und halbherzig die Lebenspartnerschaft akzeptiert.

In seinem Urteil vom 17. Juli 2002 hat das Bundesverfassungsgericht die Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Eine große Chance für die Regierung jetzt endlich diese Ungereimtheiten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen.

CDU/CSU und vor allem die SPD müssen im Zuge der Reform der Erbschaftsbesteuerung endlich die Gleichstellung der Lebenspartnerschaften garantieren.

DIE LINKE fordert eine sozial gerechte Reform der Erbschaftsbesteuerung. Dabei gehen wir vom einzelnen Menschen aus, seiner steuerlichen Leistungskraft, nicht davon ob er verheiratet, »verpartnert« oder ledig ist. 
Barbara Höll, MdB, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Sprecherin für Schwule und Lesben und Arbeitskreislei